Die Verteidigung des ehemaligen spanischen Verkehrsministers José Luis Ábalos hat beim Tribunal Constitucional eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, mit der sie die Aufhebung des Urteils des Tribunal Supremo im in Spanien als caso Mascarillas bekannten Verfahren beantragt. Nach ihrer Darstellung war der Oberste Gerichtshof nicht mehr zuständig, weil Ábalos sein Abgeordnetenmandat vor der entscheidenden Vorverhandlung niedergelegt habe. Damit sei der besondere Gerichtsstand entfallen, und zuständig wäre die Audiencia Nacional gewesen.
Konkret macht der Schriftsatz eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sowie des Rechts auf effektive Überprüfung der Verurteilung geltend. Die Anwälte verweisen darauf, dass der Tribunal Supremo als einzige Instanz entschieden habe, ohne dass ein Rechtsmittel in der Sache möglich gewesen sei. Dies sei nur bei fortbestehendem besonderen Gerichtsstand zulässig. Da dieser nach dem Mandatsverlust weggefallen sei, hätte das Verfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit abgegeben werden müssen.
Zweiter zentraler Punkt der Beschwerde ist die Beweiswürdigung. Die Verurteilung stütze sich in wesentlichem Umfang auf die Aussage des Unternehmers Víctor de Aldama, den die Verteidigung als kooperierenden Mitangeklagten bezeichnet. Dessen Angaben seien, so die Rüge, nicht ausreichend durch unabhängige Beweismittel erhärtet worden. In dem Komplex geht es um während der Pandemie abgeschlossene Beschaffungsgeschäfte mit Vermittlungs- und Provisionszahlungen; die Verteidigung kritisiert die Herleitung eines strafbaren Tatbeitrags von Ábalos aus diesem Aussagekonstrukt.
Der Tribunal Supremo hatte Ábalos zu 24 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil hatte bereits eine breite politische Debatte über Reichweite und Grenzen des besonderen Gerichtsstands ausgelöst. Die jetzt erhobene Verfassungsbeschwerde konzentriert sich ausdrücklich auf die Zuständigkeitsfrage und die Garantien eines fairen Verfahrens, nicht auf politische Bewertungen. Das Tribunal Constitucional prüft Verfassungsrügen; es ersetzt keine Tatsacheninstanz, kann aber Urteile wegen Grundrechtsverletzungen aufheben und Verfahren an das zuständige Gericht zurückverweisen.
Sollte das Tribunal Constitucional der Beschwerde stattgeben, müsste die Zuständigkeit neu bestimmt und das Verfahren gegebenenfalls von der Audiencia Nacional übernommen werden. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Verurteilung formal wirksam. Die Parteien rechnen mit einer mehrstufigen Prüfung, in deren Verlauf das Verfassungsgericht zunächst über die Annahme entscheidet und erst anschließend in der Sache urteilt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).