Spanien hält die Wiedereinführung von Kontrollen an den inneren See- und Luftgrenzen für Reisende aus Italien weitere 15 Tage aufrecht. Eine im Boletín Oficial del Estado veröffentlichte Anordnung des Ministerio del Interior legt fest, dass die Kontrollen vom 8. September 2026 bis zum 22. September 2026 gelten. Begründet wird der Schritt mit einer anhaltenden schweren Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit. Als Rechtsgrundlage verweist die Anordnung auf die Artikel 25 und 26 des Schengener Grenzkodex.
Auslöser der spanischen Entscheidung ist die vorherige Maßnahme Italiens. Rom hatte Ende Juli die vorübergehende Aussetzung der Schengen-Regelung gegenüber Spanien verfügt und diese anschließend um weitere 15 Tage verlängert. Madrid reagierte darauf zunächst mit einer bis zum 7. September befristeten Wiedereinführung von Kontrollen für Ankünfte aus Italien. Mit der nun veröffentlichten Verlängerung setzt Spanien seine Gegenmaßnahme fort.
Konkret sieht die Anordnung vor, dass an Häfen und Flughäfen bei ankommenden Flügen und Fährverbindungen aus Italien Identitäts- und Reisedokumente kontrolliert werden. Nach Angaben aus dem Ministerio del Interior sollen die Prüfungen so ausgestaltet sein, dass die Freizügigkeit im Schengen-Raum möglichst wenig beeinträchtigt wird; vorgesehen sind vorrangig stichprobenartige Kontrollen.
In der Begründung verweist die Regierung auf eine erhöhte Drucklage entlang der zentralen Mittelmeerroute sowie auf Risiken durch grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Zudem hebt sie mögliche sekundäre Bewegungen von Drittstaatsangehörigen hervor, die in Italien registriert wurden und weiter nach Spanien reisen könnten. Diese Einschätzungen sind politische Bewertungen; die zugrunde liegende Tatsachenbasis wird in der Anordnung mit Sicherheits- und Ordnungserwägungen zusammengefasst.
Die Europäische Kommission bewertet temporäre Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums grundsätzlich fallbezogen. Nach Darstellung aus Brüssel werden entsprechende Abwägungen zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten fortlaufend geführt. Aussagen über weitere Verlängerungen gibt es in der spanischen Anordnung nicht; sie definiert ausschließlich die aktuelle Rechtsgrundlage und das befristete Geltungsfenster.
Politisch verschärft die Maßnahme den Dissens zwischen Madrid und Rom. Beide Regierungen berufen sich auf Sicherheitsargumente und betonen zugleich, die negativen Folgen für Reisende möglichst zu begrenzen. Die praktische Umsetzung bleibt damit ein Balanceakt zwischen dem Schutz von Ordnung und Sicherheit einerseits und der Aufrechterhaltung der Freizügigkeit im Schengen-Raum andererseits.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).