Spanien hat die vorübergehenden Grenzkontrollen für Reisende aus Italien abermals verlängert. Mit der Orden INT/1033/2026 setzt das Innenministerium die Kontrollen an den inneren Luft- und Seegrenzen vom 8. Oktober 2026 bis einschließlich 22. Oktober 2026 fort. Die Verfügung wurde im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht und schließt ohne Unterbrechung an die bis zum 7. Oktober geltende Regelung an.
Als Begründung nennt die Regierung eine ernste Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit. Rechtsgrundlage ist der Schengener Grenzkodex, der in Ausnahmesituationen eine befristete Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen erlaubt. Formal erfasst die Anordnung den Verkehr auf Flügen und Fährverbindungen zwischen Spanien und Italien. In der Praxis führen die zuständigen Behörden Identitäts- und Reisedokumentenkontrollen an den hierfür vorgesehenen Abfertigungsstellen in Häfen und Flughäfen durch. Die Anordnung ist als zeitlich befristete Maßnahme gefasst und laut Begründung einer fortlaufenden Bewertung unterstellt.
Die aktuelle Verlängerung reiht sich in eine Serie ministerieller Verfügungen ein: Die ursprüngliche Wiedereinführung erfolgte mit der Orden INT/846/2026 vom 7. August (Wirkdauer 8. August bis 7. September). Es folgte die Orden INT/932/2026 vom 4. September (8. bis 22. September) sowie die Orden INT/977/2026 vom 16. September (23. September bis 7. Oktober). Die jüngste Anordnung, die Orden INT/1033/2026, datiert vom 1. Oktober und legt die neue Geltungsdauer vom 8. Oktober 2026 bis zum 22. Oktober 2026 fest.
An den materiellen Einreisebedingungen in den Schengen-Raum ändert die Verlängerung nichts: Unionsbürgerinnen und -bürger müssen weiterhin einen gültigen Pass oder Personalausweis vorlegen; Visumsvorschriften bleiben unberührt. Verkehrsunternehmen werden in den amtlichen Bekanntmachungen ausdrücklich adressiert, damit sie ihre Abläufe anpassen und die Passagierinformation sicherstellen können. Für die Dauer der Maßnahme ist mit verlängerten Abfertigungszeiten zu rechnen, insbesondere an stark frequentierten Flughäfen und Fährterminals.
Im Hintergrund stehen wechselseitige Schritte Spaniens und Italiens zur temporären Kontrolle des Reiseverkehrs, die beide Regierungen mit Sicherheitsaspekten begründen. Offizielle Hinweise aus Rom deuten darauf hin, dass Italien seinerseits Kontrollen für Reisende aus Spanien aufrechterhält. Aussagen über mögliche weitere Verlängerungen enthält die Orden INT/1033/2026 nicht; die Regierung verweist stattdessen auf die laufende Lagebewertung und die rechtlich vorgegebenen Fristen des Schengener Grenzkodex.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).