Die spanische Regierung hat mit dem Real Decreto-ley 26/2026 einen dauerhaften Schutzmechanismus gegen Zwangsräumungen (desahucios) für wirtschaftlich vulnerable Mieterinnen und Mieter eingeführt. Wird innerhalb von zwei Monaten keine angemessene Alternativunterkunft bereitgestellt, müssen die zuständigen comunidades autónomas die gerichtlich festgestellten Mietrückstände ausgleichen oder hinterlegen. Damit wird die Räumung ausgesetzt und der Mietvertrag bis zu seinem regulären Ablauf fortgeführt.
Der Erlass macht den Schutz strukturell: Anders als frühere Kriseninstrumente ist die Aussetzung der Zwangsräumung nicht bis 2030 befristet. Zugleich verankert der Text Differenzierungen nach Eigentümerkategorien. Für Kleinvermieter sind direkte Ausgleichszahlungen vorgesehen. Bei Mehrfacheigentümern und Unternehmen greifen gesonderte Verfahren, die auf die Aussetzung des Räumungstitels zielen und den öffentlichen Haushalten eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Schuldübernahme zuweisen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in den Verwaltungsverfahren vor Ort und in richterlichen Feststellungen zur Vulnerabilität.
Finanziell liegt die Erstverantwortung bei den comunidades autónomas. Der Estado sieht Mechanismen vor, mit denen geleistete Zahlungen erstattet oder refinanziert werden können. In der Debatte wurde der Instituto de Crédito Oficial als mögliche Brücke zur Sicherung kurzfristiger Liquidität genannt. Detaillierte Haushaltszuweisungen und Verteilungsmechanismen werden mit den Regionen abgestimmt und anschließend in Durchführungsbestimmungen präzisiert.
Politisch reagiert der Erlass auf Kritik an einer Gleichbehandlung von institutionellen Investoren und Kleinvermietern. Nach Angaben aus dem parlamentarischen Umfeld war dies ein zentraler Streitpunkt, der insbesondere von Junts adressiert wurde. Der nun veröffentlichte Text unterscheidet folglich klarer zwischen Eigentümerprofilen, während der Kern des Schutzes – die Aussetzung der Räumung bei fehlender Ersatzwohnung und Schuldübernahme durch die öffentliche Hand – erhalten bleibt.
Im Kontext ordnet sich der Erlass in den Plan Estatal de Vivienda 2026–2030 ein, geht aber in seinem Schutzumfang darüber hinaus. Befürworter sprechen von einem notwendigen „escudo antidesahucios“, der vulnerablen Haushalten Rechtssicherheit gibt und soziale Folgekosten vermeidet. Kritiker warnen vor finanziellen Belastungen für Kommunen und fordern eng gefasste, überprüfbare Kriterien für Vulnerabilität sowie eine eindeutige Abgrenzung zwischen Kleinvermietern und großen Eigentümern. Maßgeblich für die Wirkung werden die Verfahrensabläufe in den Gemeinden, die Geschwindigkeit der Vulnerabilitätsfeststellungen und die pünktliche Gegenfinanzierung durch den Estado sein.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).