In Spanien kursieren derzeit Behauptungen, wonach „alle Beschäftigten ab 2027 weniger Netto erhalten“. Der aktuelle Anlass ist korrekt einzuordnen: Es gibt keinen neuen Beschluss. Vielmehr greift ab dem 1. Januar 2027 eine bereits 2023 beschlossene Stufe des Zusatzbeitrags zum Mecanismo de Equidad Intergeneracional, der dann 1,0 Prozent der jeweiligen Beitragsgrundlage erreicht. Von diesem Satz entfallen 0,83 Prozentpunkte auf Arbeitgeber und 0,17 Prozentpunkte auf Arbeitnehmer.
Rechtsgrundlage ist der in Artikel 127 bis der Ley General de la Seguridad Social verankerte Mechanismus, eingefügt und erweitert durch das Real Decreto-ley 2/2023. Ziel ist die Stärkung des Fondo de Reserva de la Seguridad Social, um künftige Rentenausgaben, insbesondere für die geburtenstarken Jahrgänge, abzusichern. Der Zusatzbeitrag gilt seit dem 1. Januar 2023 und steigt gemäß Gesetz jährlich an: 0,6 Prozent (2023), 0,7 (2024), 0,8 (2025), 0,9 (2026), 1,0 (2027), 1,1 (2028) und 1,2 (2029). Von 2030 bis 2050 ist die Beibehaltung des dann erreichten Satzes vorgesehen, vorbehaltlich gesetzgeberischer Änderungen.
Konkrete Wirkung auf Lohnabrechnungen: Bei einer Beitragsgrundlage von 1.500 Euro im Monat führt der Satz von 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2027 zu einer Gesamtbelastung von 15 Euro. Der Arbeitnehmeranteil liegt dabei bei rund 2,55 Euro, der Arbeitgeberanteil bei rund 12,45 Euro. Die tatsächlichen Beträge hängen von der individuellen Beitragsbasis und den Bemessungsgrenzen der Seguridad Social ab. Es handelt sich um eine zweckgebundene Sozialabgabe; der vertraglich vereinbarte Bruttolohn wird dadurch nicht geändert.
Der Gesetzgeber begründet den Mechanismus mit der demografischen Alterung und der Sicherung der Rentenfinanzierung. Kritische Stimmen verweisen auf eine zusätzliche Belastung von Arbeit sowie auf Unsicherheiten langfristiger Annahmen zu Beschäftigung und Demografie. Unabhängig von diesen Positionen gilt: Die Erhöhungsstufen und die Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzlich festgelegt. Pauschale Aussagen, wonach „alle Beschäftigten weniger Gehalt erhalten“, sind unpräzise; der Nettoeffekt ist im Regelfall gering und variiert je nach Lohnhöhe, Beitragsgrundlage und weiteren Abzügen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).