Die spanische Regierung verhandelt mit autonomen Gemeinschaften und Kommunen über Sanktionen gegen Verantwortliche in der Personalverwaltung, um den Missbrauch befristeter Beschäftigung im öffentlichen Dienst einzudämmen. Das bestätigte das Ministerio de Función Pública, das von Óscar López geführt wird, laut elDiario.es und El País. Ziel ist, klare Zuständigkeiten und Sanktionsmechanismen festzulegen, wenn Interimsstellen („interinos“) über Jahre ohne reguläre Ausschreibungen fortgeschrieben werden.
Fakten und aktueller Stand: Nach Ministeriumsangaben liegt der Anteil befristeter Beschäftigung im öffentlichen Sektor derzeit bei knapp einem Drittel, deutlich über der Zielmarke von 8 Prozent. Der als dauerhaft missbräuchlich eingestufte Teil werde auf weniger als 200.000 Personen geschätzt. Madrid hat die Europäische Kommission um eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2027 gebeten, um ein Maßnahmenpaket und nötige Gesetzesänderungen abzuschließen und damit offene EU-Verfahren gegen Spanien zu entschärfen.
Offene Konstruktionsfragen: In der laufenden Verhandlungsrunde wird diskutiert, auf welcher Hierarchieebene Verantwortung greift und wie diese sanktioniert wird – etwa disziplinarisch oder haushaltsrechtlich. Laut El País und elDiario.es gilt die Zurechnung der Verantwortung besonders in großen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Schulen als schwierig, weil Entscheidungen zu Befristungen oft über mehrere Verwaltungsebenen verteilt sind. Im Gespräch sind zudem Frühwarnmechanismen, wenn Befristungen jenseits definierter Schwellen – etwa drei Jahre – überschritten werden.
Rechtlicher Kontext: Der Gerichtshof der Europäischen Union und spanische Gerichte haben wiederholt beanstandet, dass der spanische öffentliche Sektor Missbrauch befristeter Beschäftigung nicht ausreichend verhindert und sanktioniert. Spanien verweist auf die 2021 eingeführte Ley 20/2021 zur Reduktion der Temporalität, räumt aber ein, dass die Umsetzung insbesondere in Regionen und Kommunen hinter den Zielen zurückliegt. Die Europäische Kommission begleitet die Korrekturen mit laufender Aufsicht und hat hierzu Verfahren gegen Spanien geöffnet.
Einschätzung und Ausblick: Strengere Haftungsregeln könnten Verwaltungen zwingen, Planstellen zügiger auszuschreiben und zu besetzen. Zugleich drohen neue Rechtsstreitigkeiten über die Zurechnung von Verantwortung und die Vereinbarkeit mit Verfassungsprinzipien beim Zugang zum öffentlichen Dienst. Ob und in welcher Form Sanktionen gesetzlich verankert werden, ist offen und hängt von den Verhandlungen mit den autonomen Verwaltungen sowie der Bewertung durch die Europäische Kommission ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).