Aragón

Richterin verlangt von Aragón Liste der vergebenen A-132-Aufträge nach Brand von Riglos

Die Ermittlungsrichterin hat eine Zivilhaftungsakte zum Großbrand von Las Peñas de Riglos eröffnet und vom Gobierno de Aragón Unterlagen zu den A-132‑Bauaufträgen, Versicherungen sowie Sicherheits- und Brandschutzprotokollen angefordert.

Die Untersuchungsrichterin im Fall des Großbrands von Las Peñas de Riglos hat eine separate Akte zur zivilrechtlichen Haftung angelegt und umfangreiche Auskünfte bei mehreren Behörden angefordert. Dem Gerichtsschriftsatz zufolge soll der Gobierno de Aragón eine vollständige Liste der im Rahmen der Arbeiten an der Straße A-132 vergebenen Aufträge vorlegen – einschließlich der beauftragten Unternehmen und etwaiger Subunternehmer. Zudem verlangt die Richterin Nachweise über Haftpflichtversicherungen der beteiligten Firmen sowie die auf der Baustelle geltenden Sicherheits- und Brandschutzprotokolle. Der mutmaßliche Ausgangsort des Feuers liegt nach der Aktenlage auf einer Materiallagerfläche nahe Santa María de la Peña.

Parallel hat das Gericht die Verwaltungen aufgefordert, die finanziellen Folgen des Feuers systematisch zu beziffern. Das Umweltressort des Gobierno de Aragón soll die Kosten der Brandbekämpfung sowie die Schäden an Umwelt und Naturhaushalt bezwerten, darunter Einwirkungen auf Flora, Fauna, Biodiversität, Ökosysteme, Böden, Gewässer, Landschaft und natürliches Erbe. Gleichlautende Ersuchen gingen an die Diputación Provincial de Huesca und an die Administración General del Estado, die ihre Aufwendungen für Löscharbeiten und Hilfsmassnahmen darstellen sollen. Protección Civil wurde gebeten, eine Liste der evakuierten, untergebrachten oder verlegten Personen zu übermitteln.

Der Brand hatte nach bisherigen amtlichen und gerichtlichen Angaben rund 14.500 Hektar erfasst, zur Räumung von 19 Ortschaften geführt und mehr als tausend Menschen vorübergehend betroffen. Die Ermittlungen laufen bei der Guardia Civil. Die Fiscalía hält es den vorliegenden Indizien zufolge für wahrscheinlich, dass weder ein natürliches Geschehen noch einfache Fahrlässigkeit den Ausbruch erklären, und prüft eine konkrete Zündquelle am vermuteten Ausgangsort. Die Auswertung gesicherter Spuren und beschlagnahmter Mobiltelefone dauert an. Der Gobierno de Aragón beantragte bei der zuständigen Richterin in Jaca Untersuchungshaft ohne Kaution für einen im Zusammenhang mit der Baustelle stehenden Arbeiter, der in dem Verfahren als Beschuldigter geführt wird. Über den Antrag ist nach derzeitigem Stand nicht öffentlich entschieden.

Mit der nun eröffneten Zivilhaftungsakte soll das Gericht die Grundlage schaffen, mögliche Ersatzansprüche der öffentlichen Hand für Einsatz- und Wiederherstellungskosten sowie für Umweltschäden zu präzisieren. Zugleich wird dokumentiert, welche Verantwortlichkeiten im Arbeits-, Sicherheits- und Versicherungsgefüge der Baustelle bestanden. Ob und in welchem Umfang Unternehmen oder deren Auftragnehmer letztlich haftbar gemacht werden, ist offen und hängt von den weiteren Beweisergebnissen ab.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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