Madrid, 8. Oktober 2026 — Die Richterin Beatriz Biedma hat vor der Audiencia Nacional ausgesagt, sie habe sich nach festgestellten Überwachungen am Schulgelände ihrer Töchter bedrängt und verängstigt gefühlt. Nach ihrer Darstellung waren dort wiederholt Personen aufgetaucht, die sich als ihr „Bruder“ oder ihr „Sekretär“ ausgaben. Sie betonte, sie habe weder einen Bruder noch einen persönlichen Sekretär.
Die Aussage erfolgte vor dem Ermittlungsrichter Santiago Pedraz im Rahmen eines Verfahrens, das mutmaßliche Aktionen zur Einflussnahme auf Justizermittlungen beleuchtet. Biedma vermied eine persönliche Zuordnung der Beobachtungen zu bestimmten Beschuldigten. Auf Nachfrage erklärte sie, sie könne nicht sagen, ob Leire Díez oder andere namentlich Genannte dahinterstünden.
Gerichtliche Kreise bestätigten, dass Biedma als Geschädigte („perjudicada“) zugelassen wurde. Dieser Status erlaubt es ihr, sich am Verfahren zu beteiligen; er belegt jedoch keine Täterschaft. Parallel liegen dem Gericht Berichte der Guardia Civil vor, darunter eine Auswertung der Unidad Central Operativa. Darin werden Zeugenaussagen zu Kontakten zwischen mutmaßlichen Mittelsmännern und Angehörigen eines in der Provinz Badajoz bekannten Clans referiert. In den Akten ist außerdem eine handschriftliche Notiz vom 25. März 2025 vermerkt. Nach Angaben aus dem Umfeld des Gerichts gelten diese Hinweise derzeit nicht als Beweis, sondern als Anknüpfungspunkte für weitere Ermittlungen.
Das Verfahren richtet sich auf die Aufklärung, ob und in welchem Umfang gezielte Maßnahmen organisiert wurden, um laufende oder zurückliegende Ermittlungen zu beeinflussen. Fest steht nach derzeitigem Stand, dass Aussagen gesammelt und Indizien dokumentiert wurden. Offen ist, wer Beobachtungen veranlasst oder durchgeführt haben soll. Richter Pedraz setzt die Ermittlungen fort; Entscheidungen über Anklagen oder weitere Maßnahmen stehen noch aus.
Politische Einordnung und Bewertungen bleiben vorerst Spekulation. Die Beschuldigten bestreiten nach Medienberichten eine strafbare Verwicklung. Für die Justiz geht es um die Abgrenzung zwischen zulässiger Informationsbeschaffung, Übergriffigkeit gegenüber Amtsträgern und der möglichen Beeinträchtigung von Verfahren. Der Fall wird in Madrid aufmerksam verfolgt, weil er Fragen nach dem Schutz von Ermittlerinnen und Ermittlern aufwirft und nach den Grenzen privater Recherchen im Umfeld politisch sensibler Verfahren. Konkrete Schlussfolgerungen zur Urheberschaft der berichteten Vorgänge sind bislang nicht belegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).