Der Untersuchungsrichter Juan Carlos Peinado hat am 21. September 2026 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten, angeordnet. Gleichzeitig verwies er das Verfahren an ein Tribunal del Jurado. Gómez wird unerlaubte Einflussnahme und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen. Auf der Anklagebank soll mit ihr auch ihre Assistentin in La Moncloa, Cristina Álvarez, Platz nehmen, der Veruntreuung zur Last gelegt wird. Sicherungsmaßnahmen wie Haft oder Kaution ordnete Peinado nicht an; beide Beschuldigte müssen dem Gericht jederzeit zur Verfügung stehen und Wohnsitzänderungen mitteilen.
Mit dem Beschluss beendet der Madrider Ermittlungsrichter seine mehr als zweijährige Untersuchung, wenige Tage vor seinem Ruhestand am 27. September 2026. Das Verfahren geht auf eine Anzeige des Verbands Manos Limpias zurück, der sich selbst als Gewerkschaft bezeichnet. Die Sección 23 der Audiencia Provincial de Madrid hatte im Juli bestätigt, dass die Ermittlungen für die genannten Delikte fortgeführt werden dürfen. In früheren Stadien hob die Audiencia einzelne Maßnahmen auf oder schränkte sie ein; der jetzige Eröffnungsbeschluss führt die Sache in die nächste Phase.
Nach Medienangaben ließ der Richter über das Punto Neutro Judicial die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Gómez prüfen, um mögliche zivilrechtliche Verantwortlichkeiten zu berücksichtigen. Verteidiger kündigten an, gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzugehen. Konkrete Termine für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht stehen noch nicht fest; der weitere Ablauf hängt von Rechtsmitteln sowie der Terminierung in Madrid ab.
Die rechtliche Bedeutung des Schritts liegt darin, dass die Ermittlungsphase abgeschlossen ist und sich die Vorwürfe nun in der Hauptverhandlung bewähren müssen. Die politische Brisanz speist sich aus der Nähe der Beschuldigten zum Regierungschef. Kritiker monieren, Peinado habe die Schritte bis zu seiner Pensionierung beschleunigt. Befürworter verweisen auf die Kontrolle durch die Audiencia Provincial de Madrid und auf die formalen Voraussetzungen des spanischen Strafprozesses.
Festzuhalten ist: Der Beschluss des Untersuchungsrichters ist kein Urteil, sondern die prozessuale Schwelle zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Tribunal del Jurado. Ob es zur Verurteilung kommt, entscheidet ein Geschworenengericht nach Beweisaufnahme. Bis dahin gilt für Begoña Gómez und Cristina Álvarez die Unschuldsvermutung.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).