Kurzmeldung
Die spanische Zentralregierung hat am 18. September 2026 in Madrid einen Entwurf für ein neues Real Decreto vorgestellt, das schärfere Qualitätsanforderungen an Universitätsabschlüsse festlegen soll. Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Pedro Sánchez soll künftig für jedes einzelne Studienfach gewährleistet sein, dass mindestens 50 Prozent des dort eingesetzten Lehrpersonals einen Doktortitel besitzen. Parallel dazu sieht der Entwurf vor, dass mindestens 40 Prozent der Lehrenden pro Studiengang einen Arbeitsvertrag in Vollzeit haben müssen.
Die Maßnahmen zielen laut Regierung darauf ab, die Ausbildungsqualität zu stärken und der Prekarisierung akademischer Beschäftigungsverhältnisse entgegenzuwirken. In der Vorlage wird hervorgehoben, dass die bisherige Regelung zwar einen Gesamtanteil von 50 Prozent promovierter Lehrender an einer Hochschule verlangt, dies jedoch nicht auf Ebene einzelner Studiengänge regelt. Das neue Dekret soll diese Lücke schließen, damit sich die promovierten Lehrenden nicht nur auf bestimmte Fächer konzentrieren.
Ebenfalls vorgesehen sind strengere Vorgaben zur Präsenzlehre „dort, wo sie notwendig ist“; das betrifft nach Regierungsangaben besonders praxisorientierte Bereiche wie die Gesundheitsberufe. Ziel ist es, zu verhindern, dass Anbieter – insbesondere private Hochschulen – die wachsende Nachfrage für ein massives Online-Angebot ausnutzen, wenn praktische Anteile unverzichtbar sind. Konkrete Prozentwerte für Präsenzanteile oder detaillierte Übergangsfristen nannten die Verlautbarungen bislang nicht.
Der Entwurf ergänzt frühere Regelwerke zur Schaffung und Anerkennung von Universitäten, bleibt aber eine nationale Initiative, die in den Folgeprozessen mit autonomen Hochschulgesetzen, Akkreditierungsstellen und den Universitäten abgestimmt werden muss. Bis zur formellen Verabschiedung im Ministerrat und einer möglichen Veröffentlichung im Staatsanzeiger handelt es sich um einen Entwurf; Änderungen sind möglich. Offene Fragen betreffen Kontrollmechanismen, Sanktionen bei Verstößen und Ausnahmeregelungen für künstlerische oder duale Studiengänge. Die Regierung betonte, mit den Vorgaben die Mindeststandards sichern, nicht die inhaltliche Autonomie der Hochschulen einschränken zu wollen.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).