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Polizist in Melilla zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Die Sección VII der Audiencia Provincial de Málaga (Sitz: Melilla) verurteilte am 1. Oktober 2026 einen 32‑jährigen Beamten des Cuerpo Nacional de Policía wegen Vergewaltigung und Korruption Minderjähriger; die Anbahnung erfolgte offenbar über Wallapop.

Kurzmeldung

Die Sección VII der Audiencia Provincial de Málaga, die ihren Sitz in Melilla hat, hat am 1. Oktober 2026 einen 32‑jährigen Beamten des Cuerpo Nacional de Policía zu insgesamt neun Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte eine Vergewaltigung begangen und sich der Korruption Minderjähriger schuldig gemacht habe. Die Strafe setzt sich aus sieben Jahren und sechs Monaten für die Vergewaltigung sowie zwei Jahren für die Korruption Minderjähriger zusammen.

Nach Angaben der schriftlichen Urteilsbegründung, auf die sich die Pressemitteilungen stützen, begann der Kontakt zur damals 17‑jährigen Geschädigten über die Kleinanzeigenplattform Wallapop: Der Angeklagte habe sich am 1. November 2022 unter einem Pseudonym registriert und mehrere Inserate veröffentlicht, darunter ein Angebot mit dem Titel "se necesita niñera", das nach Auffassung des Gerichts ein Vorwand gewesen sei. Über dieses Profil erlangte er die Telefonnummer der Jugendlichen und setzte die Kommunikation per WhatsApp mit einer nicht auf ihn lautenden SIM‑Karte fort.

Die Richterinnen und Richter werteten ausgewertete Chatverläufe, Zeugenaussagen und medizinische Befunde als tragende Beweise. Dem Urteil zufolge lehnte das Opfer wiederholt Avancen ab; der Angeklagte habe ihr dennoch Geld für sexuelle Kontakte angeboten und ein Treffen unter dem Vorwand einer Arbeitsvereinbarung verabredet. Das Gericht verhängte zusätzlich ein Annäherungs‑ und Kontaktverbot gegenüber der Geschädigten sowie berufsrechtliche Untersagungen für Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen; außerdem ordnete es den Einzug des Fahrzeugs an, in dem die Tat stattfand.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; gegen das Urteil kann beim Tribunal Superior de Justicia de Andalucía, Ceuta y Melilla Berufung eingelegt werden. Die Audiencia Provincial de Málaga führt den Fall in ihrer Sección VII mit Sitz in Melilla und stellt in der Begründung ausdrücklich den digitalen Anbahnungskontext — über eine Kleinanzeigenplattform — heraus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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