Kastilien und León

León: Obergericht bestätigt 4 Jahre und 7 Monate Haft wegen sexuellen Übergriffs auf Mädchen

Das Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León hat die Verurteilung eines Mannes zu vier Jahren und sieben Monaten Haft wegen eines fortgesetzten sexuellen Übergriffs auf ein Kind bestätigt. Die Entscheidung ist noch…

Das Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León (TSJCyL) hat die Verurteilung eines Mannes zu vier Jahren und sieben Monaten Haft wegen eines fortgesetzten sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige bestätigt. Die Entscheidung der Sala de lo Civil y Penal mit Sitz in Burgos bestätigt das Urteil der Audiencia Provincial de León in vollem Umfang. Nach Gerichtsangaben, über die Europa Press berichtet hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann in Kassation vor dem Tribunal Supremo angefochten werden.

Die Taten ereigneten sich, als das Mädchen ungefähr zwischen zehn und zwölf Jahre alt war. Der Mann lebte damals mit der Mutter des Kindes in einer Beziehung und im selben Haushalt. Die Richterinnen und Richter hielten die Beweiswürdigung der Audiencia für tragfähig. Ausschlaggebend sei das in wesentlichen Punkten konsistente Aussagebild der Betroffenen gewesen, das durch Aussagen aus dem familiären Umfeld und durch forensische Gutachten gestützt wurde. Einwendungen der Verteidigung gegen die Glaubhaftigkeit wies die Kammer zurück.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht Annäherungs- und Kontaktverbote an. Dem Verurteilten ist es für die Dauer von vier Jahren und sieben Monaten untersagt, sich dem Opfer zu nähern oder mit ihm Kontakt aufzunehmen. Zusätzlich wurde eine zweijährige Freiheit unter gerichtlicher Aufsicht verhängt. Zivilrechtlich hat der Mann 5.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen. Die Kammer sah die gesetzlichen Voraussetzungen für ein fortgesetztes Delikt als erfüllt an und übernahm die von der Audiencia gesetzten Strafzumessungserwägungen.

Mit der Bestätigung durch das TSJCyL bleibt die von der Audiencia Provincial de León ausgesprochene Sanktion im Wesentlichen bestehen. Der weitere Rechtsweg ist auf die Kassation vor der zweiten Strafkammer des Tribunal Supremo beschränkt, die Rechtsfragen und Verfahrensrügen prüft. Bis zu einer Entscheidung des obersten Gerichts gilt die Verurteilung nicht als endgültig.

Der Fall reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen des TSJCyL ein, in denen das Obergericht Urteile der Provinzgerichte zu Sexualdelikten gegen Minderjährige überprüft. Die nun bestätigten Nebenfolgen – Schutzabstand, Kontaktverbot, anschließende Aufsicht und Schadensersatz – entsprechen der in vergleichbaren Verfahren üblichen Kombination aus strafrechtlichen und zivilrechtlichen Maßnahmen, die den Schutz des Opfers nach Verbüßung der Haft sichern sollen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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