Das Tribunal Superior de Justicia de Aragón hat am 15. September 2026 das Urteil der Audiencia Provincial de Zaragoza bestätigt: Die Verantwortliche eines Clubs im Zaragozaner Stadtteil Garrapinillos muss wegen Menschenhandels in Tateinheit mit erzwungener Prostitution sowie wegen Begünstigung illegaler Einreise insgesamt sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Zivilkammer und Strafkammer des Obergerichts wies die Berufung der Verurteilten zurück und hielt die im ersten Rechtszug getroffenen Feststellungen und Strafzumessung aufrecht.
Nach den Urteilsfeststellungen hatte die Angeklagte in den Jahren 2021 und 2022 Kontakt zu einer Frau in Paraguay aufgenommen, deren Flug nach Spanien bezahlt und ihr eine Tätigkeit als Kellnerin in Aussicht gestellt. Nach der Ankunft in Zaragoza wurde die Betroffene mit der Forderung konfrontiert, zur Tilgung einer angeblichen Reise- und Unterbringungsschuld sexuelle Dienste zu erbringen. Die Audiencia Provincial de Zaragoza sah damit den Tatbestand des Menschenhandels sowie der Ausbeutung zur Prostitution als erwiesen an und verhängte Freiheitsstrafen von sechs Jahren für die beiden Hauptdelikte sowie zusätzlich vier Monate wegen der Förderung illegaler Einreise.
Das Obergericht bestätigte zudem die Anordnung einer anschließenden libertad vigilada und die zugesprochene Entschädigung von 6.000 Euro zugunsten der Geschädigten. Einwände der Verteidigung, wonach es sich um eine reguläre Arbeitsaufnahme gehandelt habe, folgten die Richterinnen und Richter nicht; ausschlaggebend waren die festgestellte Täuschung bei der Anwerbung, das Ausnutzen der ökonomischen Notlage sowie die nach der Einreise ausgeübte Zwangssituation.
Der Fall reiht sich in Ermittlungen und Verfahren in Zaragoza ein, in denen ein wiederkehrendes Muster dokumentiert wird: Anwerbung im Herkunftsland mit trügerischen Versprechen, Finanzierung der Reise, die Konstruktion angeblicher Schulden sowie Kontrolle und Zwang nach der Ankunft. Die Gerichte betonen in ihren Entscheidungen regelmäßig den besonderen Unrechtsgehalt der Ausnutzung der Verletzlichkeit der Betroffenen und ordnen neben Freiheitsstrafen Begleitmaßnahmen wie die libertad vigilada und finanzielle Wiedergutmachung an.
Der aktuelle Entscheidungsanlass liegt im Zuständigkeitsbereich Aragón; über weitere Rechtsmittel wird in den vorliegenden Zusammenfassungen nichts berichtet. Die in diesem Verfahren festgestellten Taten datieren aus 2021 und 2022 und betreffen damit einen abgeschlossenen Sachverhalt, dessen strafrechtliche Beurteilung nun rechtskräftig bestätigt wurde.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).