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Partido Popular zieht sich als Popularkläger aus Fall Azud zurück

Der Partido Popular beendet in Valencia seine Rolle als acusación popular im Fall Azud. Begründet wird der Schritt mit dem Abschluss der Ermittlungen und verjährten Vorwürfen.

Der Partido Popular hat seine Rolle als acusación popular im Korruptionskomplex Fall Azud beendet. Der Fraktionssprecher der Partei in Les Corts Valencianes, Nando Pastor, erklärte am 18. September, man ziehe die Popularklage zurück, weil „die Justiz ihre Arbeit getan hat“ und Teile der mutmaßlichen Taten verjährt seien.

Der Schritt folgt auf den Abschluss der Ermittlungen durch das Juzgado de Instrucción número 13 in Valencia. Anfang September hatte das Untersuchungsgericht das procedimiento abreviado gegen 38 Beschuldigte eröffnet. In dem Beschluss werden unter anderem mögliche Delikte wie Bestechung, Amtsmissbrauch, Unterschlagung und Geldwäsche benannt. Unter den Betroffenen sind der Jurist José María Corbín, Schwager der verstorbenen früheren Bürgermeisterin Rita Barberá, drei Nichten Barberás sowie der ehemalige Vizebürgermeister Alfonso Grau.

Mit dem Rückzug des Partido Popular entfällt die Beteiligung der Partei als Popularkläger, am Fortgang des Verfahrens ändert sich dadurch jedoch nichts. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht führen das Verfahren weiter; über eine Eröffnung des Hauptverfahrens wird auf Grundlage der vorliegenden und noch zu prüfenden Anträge entschieden. Die Begründung des Partido Popular verweist auf die prozessuale Lage nach Abschluss der Ermittlungen und auf verjährte Vorwürfe; konkrete Anträge zu einzelnen Beschuldigten entfallen mit der Rücknahme der Popularklage.

Die acusación popular ist im spanischen Strafprozessrecht eine eigenständige Beteiligungsform, die es Parteien, Verbänden oder Bürgern erlaubt, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit als Ankläger aufzutreten. Der Verzicht des Partido Popular reduziert damit die Anzahl der aktiven Anklagevertreter, berührt aber nicht die öffentliche Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Im Stadium des procedimiento abreviado können die verbleibenden Verfahrensbeteiligten Anträge auf Eröffnung des Hauptverfahrens oder auf Einstellung einzelner Komplexe stellen; das Gericht entscheidet hierüber nach Aktenlage.

Der Fall Azud betrifft mutmaßliche Korruptionsstrukturen im Umfeld der Stadtverwaltung von Valencia über mehrere Amtsperioden hinweg. Nach Gerichtsunterlagen und bisherigen Medienberichten sollen verdeckte Zahlungen und unzulässige Einflussnahmen bei öffentlichen Aufträgen eine Rolle gespielt haben. Der Beschluss zum procedimiento abreviado fasst die über Jahre geführte Untersuchung zusammen, grenzt die noch verfolgbaren Tatkomplexe von verjährten ab und legt die Grundlage für mögliche Anklageschriften der Staatsanwaltschaft.

Politisch beendet der Partido Popular mit dem Schritt seine aktive Rolle in der Nebenverfolgung des Falls. Zugleich bleibt der Kern des Strafverfahrens bei den staatlichen Organen. Aussagen zur Schuld der Genannten liegen nicht vor; sie gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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