Spaniens Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 8. September 2026 die Wahlwirkung von Eintragungen in den Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA) für Personen ausgesetzt, die die Staatsangehörigkeit nach der sogenannten Ley de nietos erhalten haben. Ausgenommen sind Fälle, in denen in den Konsulatsregistern das Exil der Vorfahren ausdrücklich belegt ist. Die Kammer entschied im Eilverfahren und will die Begründung in schriftlichen Beschlüssen nachreichen.
Der Schritt geht auf Anträge der Parteien Iustitia Europa und Vox zurück. Sie wenden sich gegen die „Presunción“ in der Instrucción de 25 de octubre de 2022 der Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública. Diese Verwaltungsvorschrift begleitet die Ley de Memoria Democrática vom 19. Oktober 2022 und sieht vor, dass die Kinder und Enkel jener Spanierinnen und Spanier, die zwischen dem 18. Juli 1936 und dem 31. Dezember 1955 aus Spanien ausreisten, erleichtert die Staatsangehörigkeit erhalten können. Über den Eilrechtsschutz hinaus steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.
Die Regierung in Madrid wies die Entscheidung umgehend zurück. Eine Sprecherin erklärte nach dem Ministerrat, man teile die Sicht des Tribunal Supremo nicht und prüfe Schritte zum Schutz des Wahlrechts im Ausland lebender Spanier. Oppositionsparteien begrüßten die Aussetzung und verlangten Aufklärung über die Anwendung der Verwaltungsvorschrift von 2022. Aus Justizkreisen hieß es, die Maßnahme sei eine vorläufige Sicherung der Wahlregister, bis das Gericht den Rechtsrahmen abschließend klärt.
Praktisch betrifft die Aussetzung sowohl bereits erfolgte Eintragungen als auch neue Anmeldungen im CERA, sofern kein gesonderter Exilnachweis der Vorfahren vorliegt. Nach zuletzt veröffentlichten konsularischen Angaben ist von sehr hohen Antragszahlen im Zuge der Ley de nietos auszugehen. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertretung des Staates plädierten in den Anhörungen nach Medienberichten gegen eine pauschale Suspendierung mit Blick auf den Schutz des Wahlrechts.
Juristisch handelt es sich um eine vorsorgliche, prozedurale Maßnahme: Der Tribunal Supremo trennt die Frage, wer die Staatsangehörigkeit nach der Ley de Memoria Democrática erwirbt, von der Frage, wessen Eintragung aktuell wahlwirksam ist. Politisch verschärft die Entscheidung die Auseinandersetzung zwischen Exekutive und Justiz über die Auslegung historisch begründeter Anspruchsnormen und deren administrative Umsetzung. Wie lange die Suspendierung wirkt, hängt von den anstehenden Beschlüssen in der Hauptsache ab; Rechtsmittel der Betroffenen und der Exekutive bleiben möglich.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).