Das Parlament von Navarra hat am 17. September 2026 die Verlängerung des Moratoriums für die Errichtung neuer Biometanisierungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen. Dafür stimmten UPN, EH Bildu, Geroa Bai und Contigo-Zurekin, PSN und PPN enthielten sich, Vox votierte dagegen. Der Beschluss richtet sich auf die Einführung neuer Projekte in Navarra und zielt darauf, bis Ende 2028 einen klaren rechtlichen Rahmen für Standortwahl, Genehmigungen und Aufsicht zu erarbeiten.
Befürworter der Verlängerung verwiesen im Plenum auf ungelöste Fragen zu Genehmigungsverfahren, Transportwegen für Substrate sowie möglichen Auswirkungen auf Landschaft, Wasser und landwirtschaftliche Flächen. Der zusätzliche Zeitraum solle genutzt werden, um ein rechtsstaatlich abgesichertes und partizipatives Regelwerk zu erarbeiten, das kommunale Zuständigkeiten, bäuerliche Interessen und Umweltbelange bündelt. Gegner wie Vox kritisierten den Schritt als Investitionshemmnis und warnten vor einer Abwanderung von Projekten der erneuerbaren Energien. PSN und PPN begründeten ihre Enthaltungen mit dem Hinweis, einzelne Aspekte – etwa bereits anhängige Genehmigungen – müssten differenziert geregelt werden.
Mit der Entscheidung setzt das Parlament von Navarra den bereits zuvor eingeschlagenen Kurs fort, eine geordnete Entwicklung der Biometanisierung zu sichern. Das Moratorium untersagt in der Zwischenzeit die Einführung neuer Projekte. Parallel wird von der Regierung von Navarra erwartet, die strategische Planung zu präzisieren und ein kohärentes Normenwerk vorzulegen. Welche Änderungen im Landesrecht und in Verwaltungsverfahren konkret folgen, liegt nun bei der Exekutive und den zuständigen Ressorts.
Für Unternehmen der erneuerbaren Energien bedeutet die Verlängerung eine Phase anhaltender Planungssicherheit nur in dem Sinne, dass bis Ende 2028 keine neuen Projekte zugelassen werden; Investitionen müssen sich auf spätere Zeitpunkte ausrichten. Landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen erhoffen sich dagegen mehr Mitsprache bei Standortentscheidungen und eine bessere Abstimmung mit regionalen Umweltzielen. Der politische Kern des Beschlusses ist eine klare Zeitschiene bis Ende 2028, verbunden mit dem Auftrag, rechtliche und fachliche Leitplanken so auszugestalten, dass nach Ablauf des Moratoriums nachvollziehbare, überprüfbare und für alle Seiten verbindliche Kriterien gelten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).