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Nach Kompetenzstreit: Spanien startet in Ceuta erste Verfahren für unbegleitete Minderjährige

Nach sechs Wochen Stillstand hat die Regierung am Montag, 14. September, in Ceuta die ersten zehn Akten eröffnet. Bis zur Klärung der Zuständigkeit finanziert der Staat den gesetzlichen Vertreter.

Die spanische Regierung hat am Montag, 14. September 2026, in der Ciudad Autónoma de Ceuta begonnen, die ersten zehn Verwaltungsverfahren für unbegleitete minderjährige Personen zu bearbeiten. Das bestätigte der Minister für territoriale Politik, Ángel Víctor Torres, nach der Sitzung des Consejo de Ministros in Madrid. Der Schritt beendet einen eineinhalbmonatigen Stillstand, der durch einen juristischen Konflikt zwischen dem Gobierno de España und der Stadt Ceuta ausgelöst worden war.

Auslöser des Streits war die Frage, wer den nach der ley de asilo vorgeschriebenen gesetzlichen Vertreter – in Spanien als defensor del menor bezeichnet – formell bestellen und bezahlen muss. Ohne diese Bestellung durften die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht individuell registriert, ihren Familien zugeordnet oder in andere rechtlich gebotene Verfahren überführt werden. Laut Torres wurde die Funktion nun besetzt, sodass die Bearbeitung der Fälle anlaufen kann. Zunächst sind zehn Akten eröffnet worden, deutlich weniger als die Zahl der Betroffenen. Angaben zur Gesamtzahl divergieren je nach Erhebungszeitpunkt und Quelle; die Regierung kündigte an, die Erfassung zu vervollständigen und die Verfahren zu beschleunigen.

Torres erklärte, der Staat werde die Finanzierung der gesetzlichen Vertretung vorläufig übernehmen, bis die Gerichte abschließend über die Zuständigkeit befinden. Die Kontroverse zwischen Zentralstaat und Stadt betrifft sowohl die organisatorische Zuständigkeit als auch die Kostentragung. Der Präsident der Stadt Ceuta, Juan Jesús Vivas, hatte wiederholt auf die begrenzten Kapazitäten der lokalen Verwaltung verwiesen. Der Minister betonte hingegen, entscheidend sei, dass die Rechte der Minderjährigen gewahrt und die Verfahren nicht weiter verzögert würden; über die Kompetenzfrage werde die Justiz befinden.

Die Regierung hatte in den vergangenen Wochen zusätzlich Maßnahmen zur Koordinierung in Ceuta beschlossen. Torres fungiert als mando operativo funcional mit einem einheitlichen Koordinierungsauftrag gegenüber den beteiligten Behörden. Nach Regierungsangaben sollen die jetzt gestarteten Einzelfallprüfungen rasch ausgeweitet werden, um eine rechtskonforme Betreuung sicherzustellen und – wo möglich – Familienzusammenführungen einzuleiten oder andere gesetzlich vorgesehene Schritte zu veranlassen.

Mit der Öffnung der ersten Akten liegt der Schwerpunkt vorerst auf praktischer Entlastung und Schutzmaßnahmen. Politisch bleibt der Kompetenzstreit zwischen Stadt und Zentralstaat bestehen. Die Regierung knüpft die temporäre Finanzierung ausdrücklich an die ausstehende gerichtliche Klärung und stellt eine kontinuierliche Unterrichtung des Consejo de Ministros über den Fortgang in Aussicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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