Das Untersuchungsgericht Nr. 6 von Ceuta hat das Verfahren gegen den Regierungsdelegierten Miguel Ángel Pérez Triano an die Audiencia Nacional abgegeben. Der Beschluss ist auf den 14. September 2026 datiert und wurde am 15. September bekannt. Er betrifft die Ermittlungen zu den massenhaften Grenzübertritten am 30. Juli 2026 und 31. Juli 2026.
Die zuständige Richterin in Ceuta, María de la Luz Lozano, begründet die Abgabe damit, dass die untersuchten Vorgänge Teil derselben faktischen und operativen Abfolge seien wie die bereits in Madrid geführte Hauptsache. Dort instruiert die Ermittlungsrichterin María Tardón das Verfahren zu Organisation, Mobilisierung und Folgen der Einreisen aus Marokko. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verfahrensabgabe zuvor beantragt und auf die Einheit von Kontext, Ablauf und Beweismitteln verwiesen.
In Madrid hatte die Audiencia Nacional Anfang September die Zuständigkeit für die Untersuchung der Ereignisse übernommen. Nach dortigen Verfügungen prüft das Gericht, ob die Einreise Tausender Menschen am 30. Juli 2026 und 31. Juli 2026 eine schwere Beeinträchtigung der territorialen Integrität Spaniens darstellen könnte. Dazu wurden Berichte der Sicherheitsbehörden angefordert und die Identifizierung möglicher Verantwortlicher veranlasst. Das Gericht in Madrid hatte zudem angeregt, parallel geführte Verfahren – darunter das in Ceuta – zusammenzuführen.
Der jetzt übermittelte Aktenbestand umfasst Strafanzeigen und Klagen, die auch von zivilgesellschaftlichen und politischen Organisationen eingebracht wurden. Darin werden zusätzliche Vernehmungen angeregt, darunter mögliche Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Regierungsdelegation. Aus den bisher bekannten Schriftsätzen geht hervor, dass Miguel Ángel Pérez Triano zentrale Vorwürfe bestreitet, etwa eine vorherige Kenntnis bestimmter Informationen. Gerichtliche Feststellungen zu individuellen Verantwortlichkeiten liegen derzeit nicht vor.
Berichte, die in dem Verfahren ausgewertet werden, lassen die Frage nach einer direkten Mitwirkung Marokkos an der massenhaften Einreise weiterhin offen. Die Audiencia Nacional hält fest, dass hierzu vertiefte Prüfung und ergänzende Beweise notwendig sind. Die Zusammenführung der Verfahren ermöglicht eine einheitliche Beweisaufnahme in Madrid und soll Doppelungen vermeiden; politisch erhöht sie zugleich die Sichtbarkeit eines sicherheits- und migrationspolitisch sensiblen Falls.
Fest steht: Der Hauptanlass sind die Ereignisse in Ceuta am 30. Juli 2026 und 31. Juli 2026. Die weiteren Schritte hängen von den noch ausstehenden Ermittlungen der Audiencia Nacional ab. Prognosen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen sind derzeit nicht möglich.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).