Spaniens Gesundheitsministerin Mónica García hat die geplante Vorlage des reformierten Estatuto Marco für das Gesundheitspersonal im Congreso de los Diputados verteidigt und davor gewarnt, dies als Vorwand für den angekündigten Ärzteprotest zu nutzen. Auf X erklärte García am 11. September, die Parlamentsbefassung sei eine gute Nachricht und eröffne den regulären demokratischen Dialog mit Änderungsanträgen und Anhörungen. Die jüngst von Verbänden angekündigte unbefristete Arbeitsniederlegung ab dem 28. Oktober 2026 (huelga indefinida) dürfe daher nicht mit dem Schritt nach Kongress begründet werden.
Die Ministerin betonte zugleich die seit Jahrzehnten bestehende Zuständigkeit der Regionen für Personalplanung und -ordnung im Gesundheitswesen. Die ausschließlichen Kompetenzen in Planung, Organisation und Personalressourcen lägen seit 2001 bei den comunidades autónomas, erinnerte sie; in einigen Fällen früher: in Cataluña seit 1981, im Baskenland (Euskadi) seit 1983 und in Navarra seit 1990. Das Estatuto Marco sei deshalb „notwendig, aber nicht ausreichend“, um alle arbeits- und tarifpolitischen Forderungen zu lösen. „Die Arbeitgeberseite ist nicht das Ministerio de Sanidad, sondern die Autonomen Gemeinschaften“, schrieb García und verwies auf fortgesetzte Gesprächsangebote.
Hintergrund des Konflikts ist der von der Regierung vorbereitete Entwurf zur Aktualisierung des Rahmengesetzes für das Personal der öffentlichen Gesundheitsdienste. Kritiker aus Ärzteverbänden sehen darin den Versuch, Kompetenzen zu zentralisieren oder ohne ausreichende Einbindung der Berufsgruppen zu regeln. Das Ministerio de Sanidad widerspricht: Die Parlamentsvorlage sei der geeignete Rahmen, um Bedenken zu beraten und den Text gegebenenfalls anzupassen. Der Hinweis der Ministerin, die Kongressbefassung könne „niemanden beleidigen“, zielt auf Regionalregierungen, die Verantwortlichkeiten nach Madrid verschoben sehen oder umgekehrt zentrale Leitplanken fordern.
Die für den 28. Oktober 2026 avisierte huelga indefinida richtet sich nach Angaben der Aufrufer gegen Kernelemente des Entwurfs. Details zu flächendeckenden Mindestdiensten müssten im Fall einer Arbeitsniederlegung von den jeweiligen Regionen festgelegt werden. Beobachter erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen vor allem auf planbare Behandlungen und Wartelisten konzentrieren würden, Notfälle wären wie üblich von Mindestdiensten abgedeckt.
Mit der Überweisung an den Congreso de los Diputados beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Damit sind Fristen für Änderungsanträge und Ausschussberatungen verbunden. García bekräftigte, dass der „offene Weg des demokratischen Dialogs“ genutzt werden solle – auf nationaler Ebene im Parlament und vor Ort zwischen Ärzteschaft und den comunidades autónomas.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).