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Ärztegewerkschaften rufen ab 28. Oktober zum unbefristeten Streik in Spanien auf

Spaniens Ärztegewerkschaften haben am 11. September einen landesweiten, unbefristeten Arbeitskampf ab 28. Oktober angekündigt. Hintergrund ist der Regierungsentwurf zur Reform des Estatuto Marco.

Spaniens Ärztegewerkschaften haben am 11. September 2026 einen landesweiten, unbefristeten Streik ab dem 28. Oktober 2026 angekündigt. Auslöser ist der von der Regierung vorgelegte Reformentwurf zum Estatuto Marco, der nach Ansicht der Verbände die besonderen Arbeits- und Verantwortungsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten nicht ausreichend berücksichtigt.

Tragende Kraft der Ankündigung ist die Confederación Estatal de Sindicatos Médicos (CESM). Sie hatte bereits im Juni mit einer Ausweitung des Arbeitskampfs gedroht, falls es nicht zu substantiellen Verhandlungen komme. Gefordert werden unter anderem ein eigener Rechtsrahmen für Ärztinnen und Ärzte, eine verbindliche 35‑Stunden‑Woche, geringere Pflichtbereitschaften, eine angemessene Vergütung zusätzlicher Dienste sowie flexible Modelle für Altersteilzeit und eine Anerkennung der Belastungen durch lange Dienste.

Der Entwurf des Estatuto Marco wurde Anfang September vom Kabinett verabschiedet und zur weiteren Beratung an das Parlament überwiesen. Gesundheitsministerin Mónica García kündigte an, Änderungsanträge im parlamentarischen Verfahren zu prüfen. Das Estatuto Marco fungiert als Rahmengesetz für das Personal der öffentlichen Gesundheitsdienste; die praktische Ausgestaltung vieler Arbeitsbedingungen erfolgt in den Autonomen Gemeinschaften. Die Gewerkschaften kritisieren, der Entwurf belasse Ärztinnen und Ärzte in einer allgemeinen Beschäftigtengruppe, statt einen spezifischen Status mit klaren Schutz- und Vergütungsnormen zu verankern.

Unterstützung kommt nach Verbandsangaben aus mehreren Autonomen Gemeinschaften, darunter Andalusien, Valencia, Katalonien, Galicien, Euskadi und die Gemeinschaft Madrid. In früheren Konflikten hatten strikte Mindestdienste die Wirkung befristeter Arbeitsniederlegungen gedämpft. Zuständig für die Festlegung dieser Mindestdienste und für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung sind die regionalen Gesundheitsverwaltungen, die auch die Dienstpläne in den Krankenhäusern und Gesundheitszentren steuern.

Die möglichen Folgen sind erheblich: Ein unbefristeter Ärztestreik würde Wartezeiten in der ambulanten und stationären Versorgung verlängern, Operationstermine und Sprechstunden verschieben und den Druck auf die regionalen Verwaltungen erhöhen. Politisch richtet sich der Blick auf die Fraktionen, die in der Abgeordnetenkammer über Änderungen am Entwurf entscheiden. Ob der Ausstand am 28. Oktober tatsächlich beginnt, hängt von Vermittlungsversuchen und weiteren Beschlüssen der Gewerkschaften ab. Die Ankündigung der CESM und anderer Verbände ist dokumentiert; die Parlamentsbefassung des Entwurfs ist erfolgt.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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