Andalusien

Málaga: Enge Einkommensgrenzen bei geförderten Mieten lösen Proteste aus

Bei der Vergabe von 530 geförderten Mietwohnungen im Distrito Universidad stoßen ein schmaler Einkommenskorridor und strenge Nachweise auf Widerstand. Bewerber sprechen von Intransparenz und erwägen Klagen.

In Málaga sorgt die Vergabe öffentlicher Mietwohnungen im Distrito Universidad für heftige Kritik. Auslöser sind ungewöhnlich enge Einkommensgrenzen und umfangreiche Nachweispflichten bei mehreren Losen der insgesamt 530 Wohnungen, die der Entwickler Lagoom Living auf städtischem Grund errichtet. Die Vermietung verantwortet Sogeviso, die Wohnungsverwaltung der Bank Banco Sabadell. Laut Ausschreibungsunterlagen und städtischen Bekanntmachungen sind für bestimmte Lose ein jährliches Mindesteinkommen von 23.300 Euro und ein Höchsteinkommen von 24.418,60 Euro vorgesehen; in anderen Fällen wird eine Obergrenze relativ zum IPREM angewandt. Diese schmale Spanne führt nach Angaben zahlreicher Bewerber dazu, dass viele Haushalte trotz grundsätzlicher Förderberechtigung formal herausfallen.

Kritisiert werden zudem der Umfang und die Auslegung der verlangten Unterlagen. Neben Steuerbescheiden und Bescheinigungen über bestehende Verbindlichkeiten müssen Bewerber eine Bewertung der Gesamtsituation (spanisch: valoración de la situación global) durchlaufen. Mehrere Betroffene werfen der Verwaltung mangelnde Nachvollziehbarkeit bei der Punktevergabe und unklare Schwellenwerte vor. In Online-Bewertungen und formellen Eingaben wird teils von widersprüchlichen Auskünften und kurzfristigen Fristen berichtet.

Lagoom Living verweist darauf, dass die Kriterien in den Vergabeunterlagen öffentlich einsehbar seien. Sogeviso betont die Einhaltung der vorgeschriebenen Abläufe. Das Instituto Municipal de la Vivienda (IMV) der Stadt Málaga hat wiederholt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, festgelegte Fristen und die Dokumentationspflicht hingewiesen. Zugleich stellt die Stadt das Vorhaben als Baustein für bezahlbares Wohnen im Westen der Hauptstadt dar, unweit der Erweiterung des Campus Teatinos.

Mehrere Bewerber kündigten an, juristisch gegen die Ausgestaltung der Einkommensgrenzen und die Nachweisanforderungen vorzugehen. Vor Gericht dürfte vor allem zu prüfen sein, ob die engen Einkommenskorridore mit dem Zweck öffentlich geförderter Vermietung vereinbar sind und ob die geforderte Dokumentation verhältnismäßig ist. Politisch erhöht der Vorgang den Druck auf Stadtverwaltung und Betreiber, die Bewertungsverfahren transparenter zu machen und die soziale Treffsicherheit der Kriterien belastbar zu belegen.

Unabhängig vom Ausgang der angekündigten Verfahren zeigt der Konflikt die Spannungen in Málagas Wohnungsmarkt: Die Nachfrage nach geförderten Wohnungen ist hoch, die Auswahlverfahren sind formalisiert und eng getaktet. Dass bereits geringe Abweichungen beim Jahreseinkommen über Zu- oder Absage entscheiden können, verschärft die Debatte über die Ausrichtung der Programme und die Rolle privater Betreiber bei der Umsetzung auf öffentlichem Grund.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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