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Madrid: Gericht nimmt Begoña Gómez’ Anzeige gegen Vito Quiles wieder auf

Die Audiencia Provincial de Madrid hat die Einstellung einer Anzeige von Begoña Gómez aufgehoben und Ermittlungen wegen möglicher Nötigung gegen Vito Quiles angeordnet.

Die Audiencia Provincial de Madrid hat am 16. Oktober 2026 den Einstellungsbeschluss im Verfahren um die Anzeige von Begoña Gómez gegen Vito Quiles aufgehoben und die Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet. Die Sección Cuarta weist das untere Gericht an, den Sachverhalt als mögliche Nötigung (coacciones) weiter zu prüfen.

Ausgangspunkt ist ein Vorfall vom 29. April 2026 in Las Rozas (Madrid). Nach Darstellung von Begoña Gómez habe Vito Quiles sie an der Tür eines Restaurants aufgesucht, aggressiv befragt, gefilmt und ihr den Weg versperrt. Daraufhin erstattete die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Anzeige. Das Juzgado de Instrucción número 2 de Majadahonda hatte das Verfahren am 12. Mai 2026 eingestellt, weil in den vorliegenden Videoaufnahmen keine strafbare Handlung zu erkennen sei.

Die Audiencia Provincial de Madrid hält diese Bewertung für verfrüht. In ihrem Beschluss betont die Sección Cuarta, dass vor einem Abschluss zu klären sei, ob die Freiheit der Anzeigeerstatterin, das Lokal zu verlassen, beeinträchtigt wurde. Dafür seien ergänzende Ermittlungen erforderlich, etwa die umfassende Würdigung von Zeugenaussagen und weiterer Beweismittel über das Sichtbare der bisher bekannten Aufnahmen hinaus.

Die nun erfolgte Entscheidung geht auf Rechtsmittel von Begoña Gómez und der Fiscalía Provincial de Madrid zurück. Mit der Wiederaufnahme sind weitere prozessuale Schritte möglich, darunter zusätzliche Vernehmungen, die Auswertung zusätzlicher Video- oder Tonaufnahmen und gegebenenfalls Vorladungen der Beteiligten. Eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von Vito Quiles ist damit nicht vorweggenommen; der Beschluss zielt auf die Vervollständigung der Tatsachengrundlage, nicht auf ein Schuldspruchäquivalent.

Der Fall hat eine politische Dimension, weil er die Ehefrau des amtierenden Regierungschefs betrifft und von landesweiten Medien aufmerksam verfolgt wird. Rechtlich bleibt der Rahmen klar: Gegenstand der Prüfung ist, ob es am 29. April 2026 zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kam, die als Nötigung im Sinne des spanischen Strafrechts zu werten wäre. Bis zu einer erneuten Entscheidung des Ermittlungsgerichts in Majadahonda gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Terminierte Hauptverhandlungen oder weitere richterliche Maßnahmen sind bislang nicht bekanntgegeben. Die nächsten Schritte liegen nun beim Ermittlungsgericht, das die von der Audiencia angeordneten Prüfungen umzusetzen hat.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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