Kontsumobide – Instituto Vasco de Consumo hat nach Berichten über das unerwartete Schließen von Einrichtungen einer bekannten Zahnklinikkette die Rechte von Patientinnen und Patienten bekräftigt und konkrete Schritte empfohlen. Die Behörde betonte am 11. September 2026, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre vertraglichen Ansprüche trotz der Unterbrechung oder Nichtbeendigung laufender Behandlungen vollumfänglich behalten.
Vorrangig ist die Sicherung aller Unterlagen. Empfohlen werden: Kopien des vollständigen klinischen Verlaufs, unterschriebene Kostenvoranschläge, der detaillierte Behandlungsplan sowie sämtliche Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge und Werbematerialien, die die vereinbarten Bedingungen und bereits geleistete Zahlungen belegen. Ist die Praxis verschlossen und eine persönliche Vorsprache unmöglich, rät Kontsumobide dazu, die Gesellschaft schriftlich und nachweisbar an ihrer Sitzadresse zu informieren, etwa per burofax mit Empfangsbestätigung und Textzertifizierung. Diese Dokumentation ist für spätere zivil- oder insolvenzrechtliche Schritte entscheidend.
Die Behörde unterscheidet bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach der Art der Zahlung. Wurde der Eingriff über einen Vertrag der kreditgebundenen Finanzierung (crédito vinculado) abgewickelt, kann die Kundin oder der Kunde die Zahlung ausstehender Raten gegenüber der Bank aussetzen und eine anteilige Erstattung für nicht erbrachte Leistungen verlangen. Hierfür ist die Finanzinstitution schriftlich über die Schließung zu informieren und die sofortige Aussetzung künftiger Abbuchungen zu beantragen.
Wurden Leistungen dagegen bar, per Überweisung oder direkt an das Unternehmen ohne eine kreditgebundene Finanzierung im Voraus bezahlt, sind Ansprüche unmittelbar gegen die Betreibergesellschaft zu richten. Leitet die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren (concurso de acreedores) ein, müssen Betroffene ihre Forderungen wegen bereits vereinnahmter, aber nicht erbrachter Leistungen fristgerecht bei der Insolvenzverwaltung (administración concursal) anmelden, um in die Gläubigerliste aufgenommen zu werden.
Für die formale Geltendmachung verweist Kontsumobide auf die üblichen Anlaufstellen: die Oficinas Municipales de Información al Consumidor (OMIC) in den Kommunen, die territorialen Büros des Instituto Vasco de Consumo sowie die elektronische Plattform des Gobierno Vasco. Dort können Betroffene zeitnah eine offizielle Beschwerde einreichen und sich zu weiteren Schritten beraten lassen.
Nach Darstellung von Kontsumobide handelt es sich um einen Fall des Nichterfüllens durch das Unternehmen; die rechtliche Durchsetzung hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag, der Finanzierung und einem möglichen Insolvenzverfahren ab. Betroffene sollten die genannten Nachweise sichern, fristwahrend vorgehen und bei Bedarf rechtliche Beratung einholen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).