Kurzmeldung
Koldo García, ehemaliger Assistent des früheren Verkehrsministers José Luis Ábalos, hat aus der Untersuchungshaft wiederholt bestritten, für den Partido Socialista Obrero Español Geld entgegengenommen zu haben. Anlass sind Medienberichte und Aussagen des Unternehmers Víctor de Aldama, der nach eigenen Angaben Bargeldtransfers und ein Dokumentenpaket mit Bezug zur venezolanischen Ölgesellschaft PDVSA dem Untersuchungsverfahren übergeben hat.\n\nDie Ermittlungen laufen in der Audiencia Nacional; zuständig ist der Ermittlungsrichter Ismael Moreno. Nach Mitteilungen aus Justizkreisen hat Moreno eine separate, geheim gehaltene Teilakte eröffnet, in der die Angaben zu bar geleisteten Zahlungen an den Parteiapparat geprüft werden.
Der Richter verlangte vom Partido Socialista Obrero Español Unterlagen zu Barauszahlungen aus dem Zeitraum 2017 bis 2024 und leitete die Informationen an die Staatsanwaltschaft weiter.\n\nLaut veröffentlichten Berichten behauptete Víctor de Aldama, mindestens 300.000 Euro aus Kreisen der venezolanischen Regierung seien auf seine Konten gelangt; er habe Bargeld abgehoben und einen Teil persönlich übergeben. De Aldama hat außerdem ein Kuvert mit Verweisen auf PDVSA an die Audiencia Nacional geliefert; er führt dies in Zusammenhang mit einer von ihm behaupteten Finanzierung. Die genannten Angaben werden von den Medien teilweise mit früheren Verurteilungen De Aldamas in Verbindung gebracht: Der Tribunal Supremo verurteilte ihn bereits im sogenannten Maskenverfahren.\n\nFür die konkreten Vorwürfe gegen Koldo García gilt die Unschuldsvermutung; es liegen bisher keine gerichtlichen Feststellungen vor, die eine unzulässige Parteienfinanzierung belegen.
García weist die Darstellung, ihm sei Geld für den Partido Socialista Obrero Español übergeben worden, ausdrücklich zurück. Die Ermittler trennen die Prüfung möglicher Parteienfinanzierung von den laufenden Beschaffungsermittlungen im sogenannten Fall Koldo.\n\nRechtliche Folgen hängen von der Beweislage ab; sollten sich die Angaben bestätigen, wären straf- und parteirechtliche Schritte möglich. Bis zu belastbaren gerichtlichen Entscheidungen bleibt der Sachverhalt offen, und in Berichten zitierte Behauptungen sind strikt von nachgewiesenen Tatsachen zu unterscheiden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).