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Kanaren schreiben Jugendmietzuschuss 2026 aus – Anträge ab 18. September

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die neue Runde des Jugendmietzuschusses im Boletín Oficial de Canarias bekannt gemacht. Anträge sind vom 18. September bis 8. Oktober 2026 möglich.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat den Jugendmietzuschuss für 2026–2027 im Boletín Oficial de Canarias veröffentlicht und die Antragsfrist festgelegt: Vom 18. September bis zum 8. Oktober 2026 können Personen zwischen 18 und 35 Jahren Anträge stellen, bevorzugt über die sede electrónica des Gobierno de Canarias. Mit der Bekanntmachung wurde die Ausschreibung formal gestartet; die eigentliche Antragseinreichung beginnt am 18. September.

Die Förderung sieht eine monatliche Direkthilfe von bis zu 250 Euro über maximal 24 Monate vor (insgesamt bis zu 6.000 Euro). Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Spanien, die einen Mietvertrag für eine Hauptwohnung auf den Kanarischen Inseln nachweisen. Maßgeblich sind die Jahreseinkünfte 2025: Sie dürfen grundsätzlich das Dreifache des IPREM nicht überschreiten; für Familien mit mehreren Kindern der allgemeinen Kategorie, Menschen mit anerkannter Behinderung sowie Opfer von Terrorismus gelten Grenzen bis zum Vierfachen, für Familien mit mehreren Kindern der besonderen Kategorie und Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent bis zum Fünffachen des IPREM.

Die förderfähige Miete ist nach Gemeinden in drei Zonen gedeckelt: bis zu 900, 750 oder 600 Euro monatlich. Für die Vermietung einzelner Zimmer gelten entsprechend niedrigere Höchstbeträge von 450, 375 oder 300 Euro. Die Auszahlung der bewilligten Hilfe erfolgt in der Regel halbjährlich nach Vorlage der Mietzahlungsnachweise. Bei Anträgen mit rückwirkender Wirkung kann die Auszahlung nach Bewilligung unmittelbar erfolgen, sofern entsprechende Belege vorliegen.

Das Gesamtbudget beträgt 12.878.000 Euro. Davon stellt das Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana 10.600.000 Euro bereit. Weitere 2.278.000 Euro stammen von den Inselverwaltungen: Für Lanzarote und La Graciosa werden 378.000 Euro an nicht ausgeschöpften Restmitteln aus der Ausschreibung 2025 in die neue Runde integriert; der Cabildo de Tenerife ergänzt die Mittel mit 1,9 Millionen Euro.

Zuständig für die Abwicklung ist das Instituto Canario de la Vivienda (ICAVI) im Ressort Obras Públicas, Vivienda y Movilidad. In der Bekanntmachung wird die Leitung des ICAVI, Pino de León, genannt. Die Veröffentlichung präzisiert die formalen Anforderungen an Nachweise und Fristen. Für verbindliche Einzelheiten – etwa zu den Einkommensgrenzen, den kommunal gestaffelten Mietobergrenzen sowie den Modalitäten der Auszahlung – verweist die Regierung auf die im Boletín Oficial de Canarias dokumentierten Beschlüsse und die elektronische Plattform des Gobierno de Canarias.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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