Ermittler der Unidad Central Operativa der Guardia Civil haben Ende September in Badajoz mehrere Personen als Zeugen vernommen. Nach übereinstimmenden Berichten und Aktenhinweisen stehen die Aussagen im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Gruppe um Leire Díez, die versucht haben soll, Informationen über die Arbeit der Richterin Beatriz Biedma zu sammeln oder Druck auf ihr Umfeld auszuüben. Biedma hatte das Ermittlungsverfahren im Fall David Sánchez geführt.
Der zuständige Ermittlungsrichter an der Audiencia Nacional, Santiago Pedraz, hat die Richterin Biedma formell als geschädigte Partei in dem Verfahren zugelassen und ihre Anhörung für den 8. Oktober 2026 terminiert. Pedraz betont in seinen Verfügungen, dass Aussagen, private Notizen und weitere Hinweise erst mit belastbaren Beweismitteln verknüpft werden müssen, bevor daraus strafrechtlich tragfähige Schlüsse gezogen werden können. Nach jüngsten Beschlüssen hat er einzelne Hypothesen, etwa ein gezieltes Nachstellen durch ein Drogenclan-Umfeld in Badajoz, vorläufig nicht zur Untersuchung zugelassen, weil dafür bislang keine hinreichende Grundlage in den Akten vorliegt.
Die Vernehmungen in Badajoz sind Teil umfangreicher Ermittlungen der Guardia Civil und der Staatsanwaltschaft. Laut Ermittlungsberichten, über die mehrere spanische Medien berichtet haben, hat die Unidad Central Operativa frühere Kontakte zwischen Leire Díez und Führungspersonen der Sicherheitsbehörden dokumentiert. Zu den Beweismitteln zählen nach diesen Darstellungen Chatprotokolle, Mobilfunkdaten und Zeugenaussagen. Dabei handelt es sich um zugeschriebene oder behauptete Abläufe; eine abschließende rechtliche Bewertung steht aus.
Biedma hatte bereits im September beantragt, im Komplex um Leire Díez als private Nebenklägerin aufzutreten. Der Schritt erfolgte vor dem Hintergrund von Publikationen über mögliche Ausforschungen und Einschüchterungsversuche gegen sie als Ermittlungsrichterin in Badajoz. Die Ermittlungen werden zentral in Madrid geführt. Sie zielen darauf ab zu klären, ob Versuche unternommen wurden, eine laufende richterliche Tätigkeit unzulässig zu beeinflussen, und wer dafür straf- oder dienstrechtlich verantwortlich sein könnte.
Wie es in dem Verfahren weitergeht, hängt maßgeblich davon ab, ob die in Badajoz erhobenen Aussagen mit weiteren, unabhängig gewonnene Beweisen übereinstimmen. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen den Beschuldigten Sanktionen wegen Nötigung, Behinderung der Justiz oder verwandter Delikte. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Die Audiencia Nacional hat zusätzliche Vernehmungen und Auswertungen angeordnet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).