Mehrere spanische Gewerkschaften haben für den 11. November 2026 einen landesweiten Generalstreik angekündigt. Die formelle Anmeldung reichten Vertreterinnen und Vertreter von Comisiones Obreras (CCOO), Unión General de Trabajadores (UGT) sowie weiteren Verbänden am 19. Oktober beim Arbeitsministerium ein. Unterstützt wird der Aufruf unter anderem von CGT, CNT, CO.BAS, Intersindical-Verbänden und der Confederación de Sindicatos de Inquilinas. Der Ausstand ist auf 24 Stunden angelegt.
Im Zentrum stehen Forderungen nach höheren Löhnen, einer Stärkung der Tarifbindung und Maßnahmen gegen stark steigende Mieten. Die Gewerkschaften verweisen auf die Belastung der Haushalte durch Preise und Wohnkosten und sprechen von einer breiten sozialen Betroffenheit. Konkrete Gesetzesformulierungen lassen die Aufrufe offen; sie zielen auf politische Entscheidungen für mehr Lohnwachstum, Mietregulierung und eine Eindämmung spekulativen Leerstands.
Die Arbeitgebervereinigung CEOE kündigte an, die Rechtmäßigkeit der Ankündigung zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Nach der Registrierung der Huelga general liegt es nun an den Behörden, Mindestdienste festzulegen, damit zentrale Bereiche wie Verkehr und Gesundheitswesen in Grundstrukturen funktionsfähig bleiben. Dabei geht es um den Umfang der Arbeitsverpflichtungen in kritischen Diensten und die Wahrung des Streikrechts.
Zur Mobilisierung fanden in verschiedenen Regionen Versammlungen statt. CCOO und UGT organisierten am 26. Oktober in Getafe eine gemeinsame Delegiertenversammlung mit mehreren tausend Teilnehmenden. Weitere Treffen sind bis zum Streiktag geplant. Ziel ist eine möglichst einheitliche Linie der beteiligten Organisationen und eine breite Beteiligung in Branchen mit hoher Tarifbindung sowie im öffentlichen Dienst.
Politisch fällt der geplante Ausstand in eine Phase zugespitzter Debatten über Kaufkraftverluste und Wohnraummangel. Gewerkschaften bewerten den Generalstreik als legitimes Druckmittel, um soziale Sicherungen zu stärken und Ungleichgewichte auf den Arbeits- und Wohnungsmärkten zu korrigieren. Arbeitgeber und Teile der Politik warnen dagegen vor wirtschaftlichen Risiken und Rechtsunsicherheit. Welche Folgen der 11. November tatsächlich für Produktion, Versorgung und öffentlichen Verkehr hat, hängt von der Beteiligung und vom Zuschnitt der Mindestdienste ab.
Die Huelga general wäre die erste landesweite Aktion dieses Zuschnitts seit mehreren Jahren. Sie richtet sich an Beschäftigte in privaten wie öffentlichen Sektoren und an Mieterinnen und Mieter, die sich über lokale Bündnisse beteiligen. Der weitere Ablauf bis zum Streiktag umfasst Verhandlungen über Mindestdienste, rechtliche Prüfungen sowie organisatorische Vorbereitungen in Betrieben und Verwaltungen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).