Kurzmeldung
Alberto Núñez Feijóo hat am 15. September 2026 in Madrid angekündigt, der Partido Popular arbeite an einem Gesetzentwurf, mit dem der Erwerb, der Erhalt und gegebenenfalls der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit im Código Civil neu geregelt werden sollen. Nach eigenen Angaben zielt die Initiative darauf ab, Eingebürgerte die Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie „zu einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gehören“ oder wiederholt schwere Straftaten begehen, darunter sexuelle Gewalt oder vorsätzliche Tötung. Konkrete Tatbestände und Verfahrensgarantien nannte Feijóo bislang nicht.
Aus dem Gobierno kam umgehend Widerspruch: Vertreter der Exekutive verwiesen im Rahmen einer Sitzung des Consejo de Ministros darauf, dass Eingriffe in den Status der Staatsangehörigkeit strengen verfassungsrechtlichen Schranken unterliegen und das Verbot der Staatenlosigkeit sowie Unionsrecht zu beachten seien. Der Minister Óscar Puente kritisierte politisch und rechtlich die Ankündigung, verwies auf die Notwendigkeit richterlicher Kontrolle und warnte vor pauschalen Regelungen, die zwischen eingebürgerten und gebürtigen Staatsangehörigen differenzierten könnten.
Verfassungsrechtler, die sich in Spanien regelmäßig zu solchen Fragen äußern, betonen, dass ein Verlust der Staatsangehörigkeit nur unter engen Voraussetzungen, mit individueller Prüfung, gerichtlicher Überprüfung und mit klaren Schutzmechanismen gegen Staatenlosigkeit zulässig wäre. Zudem wäre zu klären, welche Normen neben dem Código Civil zu ändern wären; Experten nennen ergänzend das Ausländerrecht und Verfahrensnormen sowie mögliche Überprüfungen vor dem Tribunal Supremo und dem Europäischen Gerichtshof.
Politisch reiht Feijóos Vorstoß sich ein in die Debatten um Migration und die so genannte Ley de Nietos, die bereits Streit um den Zugang zur Staatsangehörigkeit ausgelöst hat. Ob und wann die Partido Popular einen formalen Entwurf in die Cortes einbringt, bleibt offen. Bis zur Vorlage eines konkreten, rechtlich durchdachten Textes bleiben zentrale Fragen zu Rechtsstaatlichkeit, Vergleichbarkeit und praktischer Umsetzung ungeklärt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).