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Baskische Regierung prüft fünf Anträge zur Erkundung von weißem Wasserstoff

Der Gobierno Vasco meldet die laufende Prüfung von fünf Erkundungsanträgen der Firma Hatxebi in Euskadi und bekräftigt strikte Schutzauflagen für das Naturschutzgebiet Aralar.

Der Gobierno Vasco hat am 4. Oktober 2026 mitgeteilt, dass in der Dirección de Minas derzeit fünf Anträge auf Erkundung von weißem Wasserstoff in Euskadi bearbeitet werden. Die Anträge der Gesellschaft Hatxebi befinden sich seit 2024 im Verfahren. Das Ente Vasco de la Energía (EVE) begleitet die Arbeiten seit März 2024, ohne gesellschaftliche oder finanzielle Beteiligung an dem Unternehmen.

Die Regierung ordnet die Prüfungen in ihre Strategie zur Stärkung der Energieautonomie und zur Dekarbonisierung ein. Euskadi importiert derzeit rund 90 Prozent seines Energiebedarfs und erzeugt im Land vor allem elektrische erneuerbare Energien wie Wind- und Solarstrom sowie thermische Energien aus Biomasse und Biokraftstoffen. Weißer Wasserstoff (hidrógeno blanco) gilt als natürliche, emissionsfreie Energiequelle in einem sehr frühen Entwicklungsstadium. Nach Regierungsangaben ist die dazu erforderliche Gewinnungstechnologie noch nicht ausgereift und dürfte voraussichtlich in den kommenden Jahrzehnten nicht marktreif sein. Als natürlicher Stoff und nicht als Kohlenwasserstoff fällt er nicht unter das Gesetz 1/2024 zur Energiewende und zum Klimawandel.

Parallel zu den fünf laufenden Anträgen liegen der baskischen Verwaltung zwei weitere Erkundungsanträge zum Gebiet des Naturschutzraums Aralar vor, eingereicht am 26. Januar 2026 vom Gobierno de España und der Comunidad Foral de Navarra. Der Gobierno Vasco erstellte dazu im April 2026 ein positives Gutachten, weil die Vorhaben nach Aktenlage weder Bohrungen noch extraktive Tätigkeiten noch substanzielle Eingriffe in Gelände oder Untergrund vorsehen. Die physische Erkundung soll ausschließlich auf navarrischem Territorium stattfinden. Ein positives Gutachten ersetzt keine Genehmigung für Eingriffe.

Der zuständige Minister, Mikel Jauregi, bekräftigte die Linie der Exekutive mit den Worten: „Aralar no se toca. Y punto“. Die Regierung stellt klar, dass in besonders geschützten Zonen keine Erkundungs-, Forschungs- oder Nutzungsmaßnahmen zugelassen werden, die negative Auswirkungen auf die geschützten Ökosysteme haben könnten.

Verwaltungsrechtlich wird zwischen zulässigen, nicht eingriffsintensiven Voruntersuchungen und jeglicher Form von Gewinnung strikt unterschieden, für die weitergehende Genehmigungen erforderlich wären. Angesichts des frühen technischen Reifegrads des weißen Wasserstoffs stehen in den kommenden Verfahrensschritten vor allem Umweltauflagen und deren Vereinbarkeit mit bestehenden Naturschutzregelungen im Vordergrund. Die Regierung signalisiert damit Prüfbereitschaft bei zugleich hohen Schutzstandards für sensible Gebiete.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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