Aktuell

Außenministerium verstärkt Konsulate wegen Ultimatums des Tribunal Supremo zur ‚Ley de Nietos‘

Madrid hat Personal in besonders belasteten Konsulaten aufgestockt und Verwaltungsvorgaben verschärft, nachdem der Tribunal Supremo eine Frist zur Vorlage namentlicher Listen betroffener Nationalisierter gesetzt hat.

Kurzmeldung

Das spanische Ministerio de Asuntos Exteriores hat nach Angaben der Regierung und mehrerer Nachrichtenagenturen Personal in ausgewählten Konsulaten verstärkt und interne Prioritäten für die Bearbeitung von Nationalisierungen verschärft. Anlass ist ein Eilauftrag des Tribunal Supremo, das den zuständigen Ministerien ein enges Fristfenster gesetzt hat, um die namentliche Liste von 163.020 Personen vorzulegen, deren Eintrag in das Censo de Electores Residentes Ausentes (CERA) im Zusammenhang mit der sogenannten Ley de Nietos steht. Der Tribunal Supremo fordert zugleich konsularische Bescheinigungen, mit denen diese Personen nach den materiellen Kriterien der Ley de Memoria Democrática als Nachkommen von Exiliados nachgewiesen werden können.

Das Außenministerium betont, dass bereits bestehende digitale Register wie DICIREG für einen Teil der Fälle genutzt werden, zugleich aber viele ältere Akten in Papierform in den Konsulaten liegen und einzelprüfend behandelt werden müssen. Für die Oficina del Censo Electoral sind solche konsularischen Bestätigungen entscheidend, damit der Wählerstatus im Auslandsverzeichnis rechtssicher festgestellt werden kann.

Nach offiziellen Mitteilungen wurden Dienstpläne angepasst, befristete Verstärkungen genehmigt und Anweisungen zur Priorisierung konkreter Aktenstapel an die Vertretungen erlassen. Quellen in den Konsulaten schildern jedoch große Arbeitsdichte und warnen, dass die vollständige Überprüfung aller betroffenen Akten binnen der vom Tribunal Supremo gesetzten Frist eine Herausforderung bleibt. Außenminister José Manuel Albares und andere Regierungsstellen hatten bereits zuvor erklärt, die Aufgabe sei schwierig, aber prioritär zu behandeln.

Die rechtliche Lage ändert der richterliche Auftrag nicht: Die materiellen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach der Ley de Memoria Democrática bleiben unverändert; es geht nun um die verwaltungspraktische Prüfung, welche Einträge im Wählerverzeichnis bleiben oder ausgesetzt werden müssen. Madrid arbeitet nach eigenen Angaben eng mit der Oficina del Censo Electoral zusammen, um fehlerfreie Listen sicherzustellen. Konkrete, verlässliche Zahlen zur Verteilung der Fälle auf einzelne Konsulate veröffentlichte das Ministerium bislang nicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk