Kurzmeldung
Santander, 10. September 2026 — Die Sección Tercera der Audiencia Provincial de Cantabria hat einen Mann wegen fortgesetzter sexueller Missbräuche an zwei minderjährigen Schwestern zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Darstellung der regionalen Nachrichtenagentur Europa Press handelte es sich um Taten, die der Angeklagte beging, während die Kinder in seiner Obhut waren; die Mutter der Mädchen ließ sie regelmäßig bei ihm, weil beide Eltern in der Gastronomie arbeiteten.
Das Gericht wertete die Taten als zwei fortgesetzte Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 13 Jahren mit Ausnutzung einer Überlegenheitssituation, nahm jedoch keine Verurteilung wegen Penetration an, da es an objektiver korporaler Bestätigung fehlte. Die Kammer stützte ihr Urteil auf die Aussagen der beiden Betroffenen, der Mutter sowie auf forensische und psychologische Gutachten. Die Richterinnen und Richter bezeichneten die Schilderungen der Kinder als konsistent und glaubhaft; der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte das Gericht ein Kontaktverbot und ein näheres Annäherungsverbot gegenüber den Opfern für acht Jahre sowie eine Maßregelung der gerichtlichen Aufsicht beziehungsweise eine Bewährungsmaßnahme nach der Haft von sieben Jahren. Weiterhin wurden zivilrechtliche Entschädigungen festgesetzt: 30.000 Euro für ein Opfer und 20.000 Euro für das andere, zur Abgeltung des erlittenen immateriellen Schadens und der psychischen Folgeschäden, wie in der Meldung angegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es steht der Instanzweg zum Tribunal Superior de Justicia de Cantabria offen. Zum Veröffentlichungszeitpunkt lag kein vollständiger Urteilstenor oder eine amtliche Pressemitteilung des Gerichts vor; die vorliegenden Angaben beruhen auf der Europa Press-Meldung vom 10. September 2026. Solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung für das weitere Verfahren, zugleich entfaltet das Urteil in der praktischen Folgewirkung bereits Maßnahmen zum Schutz der Opfer.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).