Kastilien-La Mancha

Archive machen Frauen hinter den Hexenlegenden in Castilla‑La Mancha sichtbar

Eine Auswertung regionaler Akten, dokumentiert in einem Beitrag von elDiario.es (19. Oktober 2026), zeigt: Hinter den Legenden standen namentlich belegte Frauen, lokale Anzeigen und Verwaltungsakten – etwa aus Daimiel.

Kurzmeldung

Ein Beitrag von elDiario.es vom 19. Oktober 2026 stellt Archivmaterialien aus Castilla‑La Mancha in den Mittelpunkt und macht damit einen Unterschied deutlich: Die überlieferten Bilder von fliegenden Besen und dämonischen Pakten überdecken eine dokumentierte Realität, in der namentlich aufgeführte Frauen, Nachbarschaftsklagen und formale Verhöre zu finden sind. Die ausgewerteten Bestände stammen aus kommunalen und regionalen Archiven sowie aus kirchlichen Prozessakten und belegen Verfahren, in denen Heilkunde mit Kräutern, das Zuschreiben eines „bösen Blicks“ oder Rituale Anlass für Anschuldigungen waren.

Ein regionaler Schwerpunkt liegt auf Daimiel (Provinz Ciudad Real). Lokale Sammlungen und das Museo Comarcal de Daimiel dokumentieren wiederkehrende Beschuldigungen in der Frühen Neuzeit; die Autoren der dortigen Publikation „Daimiel, pueblo de brujas“ ordnen diese Quellen ein. In den Archiven erscheinen unterschiedliche Profile Betroffener: als Beispiel wird in der Sekundärliteratur die Morisca Lucía de Toledo genannt, die um 1530 in Prozessen vorkommt. Aus den Akten tritt hervor, dass Anschuldigungen oft in Nachbarschaftskonflikten, familiären Spannungen oder Misstrauen gegenüber sozial Abweichendem verwurzelt waren und nicht allein in einer eindeutigen Dämonologie.

Wissenschaftliche Arbeiten zu Inquisitionsakten, etwa Untersuchungen zum Tribunal von Toledo, liefern konkrete Referenzen zu namentlich dokumentierten Verfahren (Beispiel: Inés del Pozo als Aktenfall). Die Quellen zeigen administrative Routine: Anzeigen, Zeugenaussagen, Protokolle und Beschlüsse bilden die Überlieferung, nicht vorrangig dramatische Schauprozesse.

Für die regionale Erinnerungskultur empfehlen die Autorinnen und Autoren der Auswertung eine genauere Trennung zwischen literarischer Legende und belegbarer Praxis: Museen, lokale Publikationen und touristische Darstellungen sollten Sprache, Bildwahl und Kontextangaben an den Archivbefund anpassen. Rechtliche oder politische Folgerungen lassen sich aus dem derzeit zugänglichen Quellenbestand nicht ableiten; weitergehende Schlussfolgerungen erfordern Einsicht in einzelne Dossiers und Findbücher der Castilla‑La Mancha‑Archive.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk