Das spanische Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft startet am Donnerstag, 17. September, die öffentliche Konsultation zu einer Regelung für den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in künstlerischen Berufen. Nach Angaben aus dem Haus von Yolanda Díaz soll der Entwurf die Nachbildung von Bild, Stimme oder Texten durch KI auf klar umrissene Fälle beschränken und stets an eine ausdrückliche Zustimmung sowie eine Vergütung der betroffenen Künstlerinnen und Künstler koppeln.
Vorgesehen ist, dass digitale Repliken oder mittels KI erzeugte neue Inhalte nur zulässig sind, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Arbeits- oder Werkvertrag festgehalten ist und sich ausschließlich auf die konkret vereinbarte Produktion oder den vereinbarten Zeitraum bezieht. Ohne eine solche vertragliche Regelung wäre die Nutzung unzulässig. Als Beispiel nennt das Ministerium einen Schauspieler, der für eine Staffel einer Serie engagiert ist: Seine digitalisierte Darstellung dürfte ohne erneute Vereinbarung nicht für eine spätere Staffel oder andere Produktionen verwendet werden.
Der Vorstoß versteht sich als arbeitsrechtliche Flankierung jüngerer Reformen im Kulturbereich wie dem Estatuto del Artista. Während dessen Schwerpunkt auf Sozialschutz und Arbeitsbedingungen liegt, adressiert der nun anlaufende Konsultationsprozess spezifisch Risiken generativer Künstlicher Intelligenz. Neben Zustimmung und Vergütung sieht der Entwurf Transparenzpflichten vor und will die Nutzung personenbezogener Merkmale zu Trainingszwecken eingrenzen. Ziel ist laut Ministerium, Rechtssicherheit für darstellende, audiovisuelle und musikalische Tätigkeiten zu schaffen und das vollständige Ersetzen von Kunstschaffenden durch KI zu begrenzen.
Das Verfahren befindet sich in einer frühen Phase. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können Gewerkschaften, Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft, Unternehmen und Einzelpersonen Stellung nehmen. Im Anschluss erstellen Ministerien und beratende Gremien ihre Gutachten. Erst danach könnte der Text dem Consejo de Ministros zugeleitet und anschließend in die Cortes eingebracht werden. Zeitplan, Ausgestaltung von Kontrollmechanismen und Sanktionen sowie die Abstimmung mit dem Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten als offene Punkte.
Interessenlagen zeichnen sich ab: Branchenverbände fordern Planungssicherheit für Produktionen mit digitaler Technik, während Berufsvertretungen von Schauspielerinnen, Musikerinnen und Autorinnen starken Schutz vor unbefugter Verwertung verlangen. Der Konsultationsstart bündelt diese Debatte nun institutionell – mit dem erklärten Ziel, vertragliche Klarheit, wirksame Einwilligungen und eine angemessene Vergütung in Spanien verbindlich zu verankern.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).