Die Regionalregierung von Aragón führt bei den Hilfen für Familien nach Mehrlingsgeburten oder Mehrlingsadoptionen erstmals eine fünfjährige Mindestaufenthaltsdauer in der Autonomen Gemeinschaft ein. Die Ausschreibung soll an diesem Dienstag im Boletín Oficial de Aragón erscheinen. Nach Regierungsangaben sind künftig eine rechtmäßige Aufenthaltsberechtigung in Spanien, die Eintragung im Melderegister eines aragonesischen Gemeindeorts und ein durchgängiger tatsächlicher Wohnsitz in Aragón über mindestens fünf Jahre vor Antragstellung notwendig. Das Fördervolumen beträgt in diesem Jahr 491.000 Euro. Geplant sind bis zu 1.200 Euro jährlich pro Kind bei Mehrlingsgeburten sowie 1.500 Euro als Einmalzahlung bei Zwillingen, jeweils unter den in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen.
Die rechtliche Grundlage dieser Neuerung wurde mit im Juli veröffentlichten Basisregeln gelegt, die das Kriterium der fünfjährigen Voraufenthaltsdauer verbindlich festschreiben. Zuständig für die Durchführung ist die Dirección General de Familia, Infancia y Natalidad der Regionalverwaltung. Der Vizepräsident der Regionalregierung, Alejandro Nolasco, stellte die Ausschreibung in Zaragoza vor und verteidigte die Maßnahme als im geltenden Rahmen rechtlich zulässig. Er ordnete sie in die von Vox propagierte „prioridad nacional“ ein, die im Kooperationsrahmen mit dem Partido Popular in Aragón verankert ist.
Die politische Stoßrichtung ist umstritten. Befürworter in der Koalition aus Partido Popular und Vox sprechen von Planungssicherheit für langjährige Einwohnerinnen und Einwohner. Kritikerinnen und Kritiker aus der Opposition und aus Sozialverbänden warnen hingegen vor negativen sozialen und rechtlichen Folgen. Genannt werden der Ausschluss von neu Zugezogenen mit Mehrlingskindern, eine geringere Zielgenauigkeit der Hilfe nach sozialer Bedürftigkeit und das Risiko von Klagen wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Einige Einrichtungen sehen zudem eine Verschiebung von bedarfsorientierten Leistungen hin zu formalen Zugangskriterien und befürchten damit Versorgungslücken bei besonders verletzlichen Familien.
Nolasco äußerte sich darüber hinaus zu migrationspolitischen Fragen und kündigte an, dass sich das Gobierno de Aragón einer Aufnahme und Verteilung unbegleiteter Minderjähriger aus Ceuta widersetzen werde. Diese Ankündigung steht politisch im Kontext der „prioridad nacional“, ist jedoch von der nun vorgelegten Förderrichtlinie organisatorisch getrennt. Wie die Gerichte die neuen Kriterien bewerten, wird von künftigen Verwaltungsakten und möglichen Klageverfahren abhängen. Entscheidend ist, ob die verlangte Mindestaufenthaltsdauer als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig eingestuft wird oder ob sie als unzulässige Diskriminierung gewertet wird.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).