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Antikorruptionsstaatsanwaltschaft legt Revision gegen Freisprüche im caso Taula in Valencia ein

Die Fiscalía Anticorrupción hat am 2. September 2026 beim Tribunal Supremo Kassationsschrift gegen die Freisprüche in der Teilakte E des caso Taula eingereicht. Streitpunkte sind Verjährung und die Ablehnung einer als wesentlich bezeichneten Beweiserhebung.

Kurzmeldung

Die Fiscalía Anticorrupción hat am 2. September 2026 beim Tribunal Supremo ein Rechtsmittel gegen die Freisprüche in der Teilakte E des caso Taula vorbereitet. Das meldete die Audiencia Provincial de Valencia am 9. September 2026. Gegenstand der Revision sind die am 23. Juni 2026 verkündeten Freisprüche unter anderem zugunsten von Marcos Benavent und Vicente Burgos sowie gegen die Unternehmer Carlos Turró, Carlos Vicent Gil und Enrique Aleixandre.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Antikorruptionsfiskal Fernando Maldonado, rügt zwei zentrale Fehler: Erstens sei das Gericht davon ausgegangen, das fortgesetzte Delikt der Veruntreuung öffentlicher Mittel (malversación) sei verjährt, weil die formelle Beschuldigung für diese Tat erst 2023 festgestellt worden sei. Zweitens habe die Sección Quinta der Audiencia Provincial de Valencia einen Beweisantrag abgelehnt, den die Anklage als „wesentlich“ bezeichnet und der nach ihrer Auffassung dazu geeignet gewesen wäre, die Unschuldsvermutung zu erschüttern.

Nach Darstellung der Fiscalía Anticorrupción gaben bereits früher in der Untersuchungsphase abgegebene Erklärungen Aufschluss über Vorgänge, die prozessual dem Vorwurf der Veruntreuung zuzuordnen sind; daher sei die Annahme der Verjährung rechtlich fehlerhaft und die Ablehnung der Beweisaufnahme prozessual einschneidend. Mit der Kassation wird nicht primär eine neue Beweisaufnahme angestrebt, sondern die rechtliche Überprüfung der Auslegung der Verjährungsvorschriften und der Zulässigkeit der Beweisanträge.

Der Tribunal Supremo kann das Urteil bestätigen, aufheben oder zur neuen Entscheidung an die Audiencia Provincial de Valencia zurückverweisen. Bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind die Freisprüche vom 23. Juni 2026 nicht endgültig rechtskräftig.

Der caso Taula umfasst mehrere voneinander geteilte Verfahrensstränge zur Vergabepraxis in Valencia; die nun angefochtene Teilakte E betrifft kommunale Auftragsvergaben. Die Revision zielt vorrangig darauf ab, die Reichweite der Verjährung bei fortgesetzter Veruntreuung zu klären und die Verfahrensentscheidung zur Ablehnung einer als wesentlich bezeichneten Zeugenaussage überprüfen zu lassen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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