Die Delegación del Gobierno en Aragón hat am Freitag, dem 18. September 2026, beim Tribunal Superior de Justicia de Aragón ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gobierno de Aragón eingereicht, keine Anträge zur Einstufung als „zonas de mercado residencial tensionado“ zu bearbeiten. Delegado del Gobierno Fernando Beltrán kündigte das Vorgehen am Montag, dem 21. September, in Zaragoza an.
Nach Darstellung der Delegación richtet sich der Rechtsangriff gegen einen Beschluss der Comunidad Autónoma de Aragón vom 24. Juni 2026, veröffentlicht durch die Orden VFL/1014/2026 am 1. Juli. Dieser Beschluss setze das in der Ley 12/2023 (Recht auf Wohnen) verankerte Instrument der Ausweisung angespannter Wohnungszonen in Aragón faktisch außer Kraft, indem er jede Prüfung im Voraus ausschließe – selbst wenn eine Gemeinde dies beantrage. Die Delegación begründet ihren Schritt mit wirtschaftlichen Folgen für Kommunen und mit Verfahrensmängeln: Ein pauschaler Verzicht verhindere den Zugang zu staatlichen Hilfen und sei ohne angemessene Anhörung der betroffenen Gemeinden erfolgt.
Das Gobierno de Aragón unter Präsident Jorge Azcón verteidigt seit Monaten eine Linie, die auf mehr Wohnungsbau und Anreize setzt und preisdämpfende Eingriffe skeptisch sieht. Nach Angaben lokaler Verwaltungen hatten einzelne Gemeinden zuletzt erwogen, eine Prüfung zu beantragen, um – bei Vorliegen der gesetzlichen Kriterien – auf Maßnahmen des Staates zugreifen zu können. Die Delegación verweist darauf, dass die Ausweisung angespannter Gebiete keine automatische Preisdeckelung bedeutet, aber den Werkzeugkasten von Land und Kommunen erweitert.
Über den konkreten Umfang möglicher finanzieller Auswirkungen gehen die Einschätzungen auseinander. Aus Kreisen der Zentralregierung heißt es, die förmliche Erklärung als angespanntes Gebiet erleichtere den Zugriff auf Programme des Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana. Die Regionalregierung hält dem entgegen, dass Angebotspolitik schneller wirke als regulatorische Eingriffe. Eine aktuelle Stellungnahme des Gobierno de Aragón zu dem eingelegten Rechtsmittel lag zunächst nicht vor.
Das Tribunal Superior de Justicia de Aragón muss nun prüfen, ob die pauschale Nichtanwendung eines bundesgesetzlichen Instruments mit den Zuständigkeitsregeln vereinbar ist. Ein Entscheidungstermin steht nicht fest. Unabhängig vom Ausgang markiert der Streit eine weitere Zuspitzung zwischen Zentralregierung und regionaler Exekutive in Aragón über die Reichweite der Ley 12/2023 und die Gestaltungsspielräume der Länder bei der Wohnungspolitik.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).