In Zaragoza ist es zu einem Widerspruch zwischen amtlicher Veröffentlichung und Ratsbeschluss über die neue Bürgerordnung gekommen. Im Boletín Oficial de la Provincia de Zaragoza wurde am 10. September eine Fassung publiziert, die das Übernachten in Parks und auf Straßen als sehr schwere Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro einstuft. Das Ayuntamiento de Zaragoza räumt einen Veröffentlichungsfehler ein und hat nach eigenen Angaben eine Berichtigung beantragt, die bislang nicht im Amtsblatt erschienen ist.
Nach Darstellung der Stadtverwaltung gilt in der Praxis der vom Plenum beschlossene Text, der das nächtliche Schlafen im öffentlichen Raum als geringe Ordnungswidrigkeit mit 50 bis 750 Euro einordnet. Bürgermeisterin Natalia Chueca hatte diese Herabstufung bereits im Mai angekündigt. Der Stadtrat verabschiedete die neue Ordenanza cívica Anfang September, ihr Inkrafttreten war für Freitag, den 2. Oktober 2026, angekündigt. Die fehlerhafte Publikation im Boletín steht damit in offenem Widerspruch zum politisch gewollten Sanktionsrahmen.
Juristisch ist der Fall heikel. Nach der Ley de Bases de Régimen Local treten kommunale Satzungen grundsätzlich erst mit vollständiger Veröffentlichung in Kraft. Juristinnen und Juristen weisen daher darauf hin, dass bis zur amtlichen Korrektur die publizierte Fassung maßgeblich sein könnte. Das Ayuntamiento de Zaragoza betont hingegen, entscheidend sei der vom Plenum beschlossene Text. Dieser Zielkonflikt schafft Unsicherheit für Betroffene und für die Vollzugsbehörden.
Hintergrund der Korrekturabsicht ist ein monatelanger Streit über den Umgang mit Obdachlosigkeit und öffentlichen Räumen. Sozialorganisationen hatten im Frühjahr die anfangs vorgesehenen Höchststrafen scharf kritisiert. Die Ratsmehrheit reagierte mit der Ankündigung, die Sanktionen abzumildern. Aktuell steht zudem die Frage im Raum, wie die Bürgerordnung die seit Wochen diskutierte Campierung an der plaza de España erfasst. Solange die Berichtigung im Boletín Oficial de la Provincia de Zaragoza fehlt, bleibt unklar, welche Rechtslage anzuwenden ist.
Die Stadt versichert, dass die beantragte Korrektur des BOPZ zeitnah erfolgen solle. Bis dahin bleibt der Befund: Widersprüchliche amtliche Texte stehen nebeneinander, und die Entscheidung darüber, ob die geringere oder die sehr viel höhere Bußgeldspanne gilt, hängt von der formalen Nachveröffentlichung ab. Damit ist der Konflikt weniger politisch als administrativ – mit unmittelbaren Folgen für die Praxis der Ahndung im öffentlichen Raum.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).