Asturien

Zapico drängt auf Asturiens Wohnungsgesetz noch im Oktober

Asturiens Wohnungsminister Ovidio Zapico forderte im Regionalparlament, die Ley de Vivienda noch im Oktober zu beschließen. Er knüpfte den Appell an die Abgeordnete Covadonga Tomé und nannte das Vorhaben einen ersten politischen Prüfstein.

Asturiens Consejero für Raumordnung, Wohnen und Bürgerrechte, Ovidio Zapico, hat am 13. Oktober 2026 in der Junta General del Principado de Asturias gefordert, die regionale Ley de Vivienda noch in diesem Monat zu verabschieden. In der Fragestunde wandte er sich direkt an die Abgeordnete des Grupo Mixto, Covadonga Tomé, und bat um ihre Unterstützung. Die Annahme des Gesetzes solle, so Zapico, zum ersten verbindlichen politischen Bekenntnis eines breiten progressiven Bündnisses werden.

Zapico betonte, er sei vollständig in die laufenden Verhandlungen eingebunden und halte eine Abstimmung in der letzten Oktober-Sitzung für realistisch. Die Gespräche hätten nach seinen Angaben wesentliche Punkte geklärt, ohne dass er Details zum endgültigen Text nannte. Entscheidend werde die Mehrheitsbildung im Plenum sein; hierzu machte Zapico keine Zusagen.

Tomé forderte in ihrer Wortmeldung schärfere Maßnahmen gegen Zwangsräumungen sowie einen entschiedeneren Einsatz der autonomen Kompetenzen, um Wohnungslosigkeit einzudämmen. Sie sprach von einer sozialen Notlage und kritisierte politische Kräfte, die vor allem auf marktorientierte Instrumente setzen. Wie Tomé im konkreten Gesetzgebungsverfahren abstimmen wird, blieb offen.

Hintergrund ist der seit Monaten verhandelte Entwurf für ein asturisches Wohnungsgesetz, der nach Darstellung der Regierung Versorgungssicherheit verbessern, den öffentlichen Wohnungsbestand stabilisieren und Verfahren vereinfachen soll. Zapico hatte bereits in den Vorwochen wiederholt auf Fortschritte verwiesen. Anfang Oktober nannte er Zahlen zum öffentlichen Wohnungspark: 74 Wohnungen seien illegal besetzt, 305 stünden leer. Daraus leitete er den Bedarf nach klaren Regeln für Belegung, Schutz und Rückgewinnung ab.

Rechtlich bewegt sich das Vorhaben im Schnittfeld zwischen autonomen Zuständigkeiten für Raumordnung und Wohnen und landesrechtlichen Vorgaben. Streitpunkte sind in spanischen Regionen regelmäßig Abgrenzungsfragen bei Mietregeln, Eingriffen in kommunale Praxis und der operative Vollzug. In Asturien richtet sich der Blick nun auf mögliche Kompromisse über Mieter- und Vermieterschutz, Kriterien für angespannte Märkte und die künftige Rolle der Gemeinden.

Sollte die Abstimmung im Oktober scheitern, verzögert sich der Zeitplan und die Verhandlungen müssten weitergeführt werden. Kommt es zum Beschluss, könnte Asturien rasch eine eigenständige Rahmensetzung vorlegen. Für die Regierung wäre dies ein frühes Signal handlungsfähiger Sozial- und Wohnungspolitik; für die Opposition bleibt es ein Prüfstein, ob der Mix aus Schutzmechanismen und ordnungspolitischen Vorgaben als ausgewogen gilt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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