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Vox will Staatsbürgerschaft nicht immer mit Auslandswahlrecht verknüpfen

Nach Eilentscheidungen zum Auslandswählerverzeichnis stellt Vox die automatische Kopplung von Einbürgerung und Auslandswahlrecht infrage.

Der Streit um die sogenannte Ley de Nietos hat eine neue Zuspitzung erfahren: Vox erklärte am 21. September 2026, es sei möglich, die Verleihung der spanischen Staatsangehörigkeit von einem automatischen Auslandswahlrecht zu trennen. Anlass sind laufende Prüfungen der Wahlregistrierungen jener Personen, die ihre Einbürgerung auf Grundlage der Ley de Nietos erhalten haben.

Faktisch gilt derzeit: Der Tribunal Supremo setzte am 8. September 2026 vorsorglich die Wahlwirkung der Eintragungen in das Censo Electoral de Residentes Ausentes aus, soweit Betroffene ihre spanische Staatsangehörigkeit über die Ley de Nietos erlangten und kein Exil der Vorfahren belegen. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Transparenz und Vertrauen in Wahlprozesse angesichts eines starken Anstiegs der Neuregistrierungen. Die Junta Electoral Central stellte sich am 14. September 2026 hinter die Linie des Gerichts und forderte das Instituto Nacional de Estadística zu Berichten über die betroffenen Eintragungen und die Anwendung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie einer späteren ministeriellen Anweisung auf.

Politische Reaktionen fallen gegensätzlich aus. Vox wertet die Aussetzung als Bestätigung seiner Warnungen vor einer angeblichen Aufblähung des Auslandsregisters. Die sozialdemokratische PSOE kritisiert die Maßnahme als unnötige Verunsicherung und warnt vor der Schaffung von Spaniern erster und zweiter Klasse. Die Regierung teilte mit, sie teile die Entscheidung des Tribunal Supremo nicht. Rechtlich ist die Lage vorläufig: Die Gerichte prüfen anhängige Rechtsmittel; die Aussetzung gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung. Eine gesetzliche Änderung, die das Wahlrecht von neu Eingebürgerten im Ausland dauerhaft einschränkt, liegt nicht vor.

Die Ley de Nietos ist ein Bestandteil der jüngsten Regelungen zur historischen Aufarbeitung. Sie erleichtert Nachfahren von im 20. Jahrhundert aus politischen Gründen emigrierten Spaniern den Zugang zur Staatsbürgerschaft. Strittig ist, ob und ab wann daraus ein unmittelbares Wahlrecht im Ausland folgt. Das Censo Electoral de Residentes Ausentes ist das Auslandswählerverzeichnis für im Ausland lebende Spanierinnen und Spanier.

Zusammengefasst sind aktuell gesichert: die Eilentscheidung des Tribunal Supremo vom 8. September 2026 zur Aussetzung der Wahlwirkung bestimmter CERA-Eintragungen, der Prüfauftrag der Junta Electoral Central an das Instituto Nacional de Estadística vom 14. September 2026 sowie die Erklärung von Vox vom 21. September 2026, wonach eine Entkopplung von Staatsangehörigkeit und Auslandswahlrecht politisch in Betracht gezogen wird. Prognosen über den Ausgang der gerichtlichen Verfahren oder über künftige Gesetzesinitiativen bleiben offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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