Politik

Vox fordert Verfassungsgericht auf, Gabilondos Amparo-Antrag zur Ley de Nietos abzuweisen

Vox hat beim Tribunal Constitucional beantragt, den Amparo-Antrag des Defensor del Pueblo gegen die Suspendierung des Wahlrechts für nach der sogenannten Ley de Nietos Eingebürgerte nicht zuzulassen.

Vox hat am 18. Oktober 2026 beim Tribunal Constitucional beantragt, den vom Defensor del Pueblo eingereichten Amparo-Antrag zur Suspendierung des Wahlrechts für nach der sogenannten Ley de Nietos Eingebürgerte als unzulässig abzuweisen. Die Partei um Santiago Abascal begründet dies damit, dass keine aktuelle Verletzung eines Grundrechts dargelegt sei und der Antrag verfrüht komme, weil beim Tribunal Supremo noch bis zum 22. Oktober 2026 die Frist für Stellungnahmen der Betroffenen läuft.

Auslöser ist ein Schritt des Defensor del Pueblo, Ángel Gabilondo, der am 16. Oktober 2026 das Verfassungsgericht angerufen und besonders eilige Schutzmaßnahmen beantragt hat. Er wendet sich gegen die Auslegung des Tribunal Supremo, das am 12. Oktober 2026 die Ausübung des aktiven Wahlrechts für Personen mit kürzlich erworbener spanischer Staatsangehörigkeit nach der Ley de Nietos vorläufig ausgesetzt hat. Diese Regelung ist Teil der Ley de Memoria Democrática. Laut der Institution des Defensor del Pueblo betrifft die Entscheidung 163.020 im Censo Electoral de Residentes Ausentes eingetragene Personen.

Vox argumentiert, das Oberste Gericht habe das Verfahren offen gehalten und die Beteiligten ordnungsgemäß zur Mitwirkung geladen; daher fehle es an der besonderen verfassungsrechtlichen Tragweite eines sofortigen Eingreifens des Tribunal Constitucional. Der Defensor del Pueblo hält dem entgegen, dass es um die vorläufige Beschränkung eines grundrechtlich geschützten Wahlrechts gehe und um die Klärung, inwieweit verwaltungsrechtliche Praxis und deren gerichtliche Kontrolle mit den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen vereinbar sind. Die Positionen sind damit deutlich konturiert: Während Vox auf Verfahrensstand und Zulässigkeit abstellt, rückt der Defensor die materiellen Grundrechtsbelange in den Vordergrund.

Rechtlich stehen zwei Fragen im Zentrum: die Reichweite einstweiliger Anordnungen, die in ein Wahlrecht eingreifen, und die Grenzen administrativer Auslegung bei der Anwendung der Einbürgerungsregeln der Ley de Memoria Democrática. Politisch ist die Auseinandersetzung brisant, weil in den kommenden Wochen Wahltermine anstehen und sich praktische Folgen für registrierte Wahlberechtigte im Ausland ergeben können.

Über das weitere Vorgehen entscheidet nun das Tribunal Constitucional. Ob es vorsorgliche Maßnahmen trifft oder den Antrag mangels Zulässigkeit verwirft, ist offen. Prognosen über den Ausgang wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation; maßgeblich ist der enge Zeitrahmen bis zum 22. Oktober 2026 und – im Fall einer späteren Entscheidung – bis zur Parlamentswahl am 29. November 2026.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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