Pamplona, 6. Oktober 2026 – Der Partido Popular (Volkspartei) hat beim spanischen Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit gegen die jüngste Änderung des navarrischen Wohnrechts eingereicht. Die Reform schreibt fest, dass geschützte Mietwohnungen ihren Status dauerhaft behalten und nicht mehr – wie bislang teils nach 21 Jahren – in den freien Markt übergehen können.
Die Volkspartei begründet den Schritt mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie sieht eine unzulässige Rückwirkung, eine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts sowie eine Gefährdung der Rechtssicherheit. Nach ihrer Darstellung verwandle die Reform zeitlich befristete Bindungen in faktisch unbefristete Beschränkungen und greife damit in den durch die Verfassung geschützten Eigentumsbegriff ein.
Die Regierung von Navarra kündigte an, die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu verteidigen. Vizepräsidentin Begoña Alfaro erklärte, man sehe keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung und werde sich entsprechend im Verfahren positionieren. Der PSN, der die Reform mit EH Bildu, Geroa Bai und Contigo-Zurekin durch das Parlament von Navarra gebracht hatte, warf dem Partido Popular vor, sich „auf die Seite der Geier zu stellen, die nur mit Wohnungen Geschäfte machen wollen“, statt diejenigen zu unterstützen, die bezahlbaren Wohnraum benötigen. UPN und die Volkspartei hatten die Reform in der Parlamentsdebatte abgelehnt.
Die Auseinandersetzung spiegelt einen breiteren Konflikt um die Ausgestaltung des sozialen Wohnungsbaus wider. Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft hatten in den vergangenen Wochen Gutachten vorgelegt, die sowohl mögliche Eingriffe in Eigentumsrechte als auch Kompetenzfragen zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften aufwarfen. Befürworter verweisen dagegen auf die soziale Funktion des geschützten Bestands, die Eindämmung von Spekulation und die Sicherung bezahlbarer Mieten.
Das Tribunal Constitucional wird nun prüfen, ob die navarrische Reform formell und materiell mit der spanischen Verfassung vereinbar ist. Ob das Gericht die Regelung vorläufig aussetzt, ist offen. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Rechtslage politisch umstritten. Folgen sind insbesondere für Mieterinnen und Mieter geschützter Wohnungen, Investoren und die kommunale Wohnraumversorgung in Navarra zu erwarten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).