Politik

Vivas wirft Regierung Ignorieren seiner Warnungen vor Ceuta-Krise vor

Am 30. September 2026 hat Juan Jesús Vivas vor der Audiencia Nacional erklärt, er habe die Zentralregierung in den Tagen vor den massiven Grenzübertritten am 30. und 31. Juli 2026 wiederholt gewarnt und um…

Der Präsident der Autonomen Stadt Ceuta, Juan Jesús Vivas, hat am 30. September 2026 vor der Audiencia Nacional als Zeuge ausgesagt. Er erklärte, er habe in den Tagen vor den massiven Grenzübertritten am 30. und 31. Juli 2026 wiederholt bei der Zentralregierung Alarm geschlagen und konkrete Maßnahmen verlangt, diese seien jedoch nicht ergriffen worden. Nach Angaben aus Justizkreisen schilderte Vivas eine Reihe von Kontaktversuchen zwischen dem 27. und 29. Juli; von bis zu zehn Anrufen und Mitteilungen seien nur wenige beantwortet worden. Er habe gefordert, den Ausnahmezustand zu prüfen, eine einheitliche Einsatzleitung einzurichten, die Grenze zu schließen und die Sicherheitskräfte zu verstärken.

Vivas gab an, hauptsächlich mit dem Kabinettschef im Moncloa-Palast, Diego Rubio, gesprochen zu haben; ein direkter Kontakt mit dem Präsidenten der Regierung sei erst am 30. Juli zustande gekommen. Seinen Worten zufolge stufte Moncloa die Lage zunächst als „eine weitere Migrationskrise“ ein. Die Aussage ergänzt die Ermittlungen der Richterin María Tardón, die Abläufe und Informationswege im Vorfeld der Übertritte klären will. Vivas übergab der Richterin nach eigener Darstellung Dokumente und von seiner Stadtregierung verbreitete Mitteilungen.

Ausgangspunkt der Untersuchung sind Berichte über vorab kursierende Hinweise, darunter Informationen des Centro Nacional de Inteligencia, wonach sich für Ende Juli Mobilisierungen auf marokkanischer Seite abzeichneten. Der Vorgang wird an der Audiencia Nacional geführt; parallel stehen Verantwortliche der Delegación del Gobierno in Ceuta unter Beobachtung der Justiz. Ein früherer Stabschef der Delegation hatte seinen Rücktritt mit dem Vorwurf begründet, Warnungen seien nicht weitergeleitet worden.

Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf mögliches pflichtwidriges Unterlassen sowie auf eine etwaige Einflussnahme von außen. Die Justiz ermittelt, ob ausländische Akteure die Übertritte organisiert oder begünstigt haben könnten. Konkrete Beschuldigte benannte das Gericht bislang nicht.

Fest steht, dass die Ereignisse vom 30. und 31. Juli 2026 eine politische und institutionelle Krise in Ceuta und Madrid auslösten. Die nun abgegebene Aussage des Stadtpräsidenten ist für die Rekonstruktion der Entscheidungswege vor den Grenzübertritten bedeutsam; sie ist jedoch eine einseitige Darstellung und bedarf der Überprüfung durch weitere Zeugen und Unterlagen. Über politische oder rechtliche Folgen ist derzeit nichts entschieden. Die Audiencia Nacional setzt die Vernehmungen in den kommenden Tagen fort.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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