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Verfassungsgericht prüft am 6. Oktober Amnestie für Malversation – Fall Puigdemont betroffen

Das spanische Tribunal Constitucional setzt für den 6. Oktober eine Plenarsitzung zur Anwendung der Amnestie auf das Delikt der Veruntreuung an. Eine positive Entscheidung könnte den Weg für die Aufhebung der nationalen Festnahmeanordnung gegen…

Das spanische Tribunal Constitucional hat für den 6. Oktober 2026 in Madrid eine Plenarsitzung anberaumt, in der unter anderem die Anwendung des Amnestiegesetzes auf das Delikt der Veruntreuung öffentlicher Gelder (spanisch: malversación) behandelt wird. Der Termin ist auf der offiziellen Tagesordnung des Gerichts ausgewiesen. Laut der öffentlichen Berichterstattung des Senders RTVE gehört die Frage, ob die Amnestie auch dieses Delikt umfasst, zu den Kernpunkten der Beratung.

Die Entscheidung ist für den Fall Carles Puigdemont von unmittelbarer Bedeutung. Gegen den früheren Präsidenten der Generalitat de Catalunya besteht am Tribunal Supremo eine nationale Festnahmeanordnung, die im Zuge der Verfahren zum Unabhängigkeitsreferendum von 2017 erlassen wurde. Zuständig ist der Untersuchungsrichter Pablo Llarena. Sollte das Tribunal Constitucional die Anwendbarkeit der Amnestie auf Veruntreuung bejahen, könnte Llarena die Festnahmeanordnung aufheben. Das wäre eine notwendige rechtliche Voraussetzung für eine Rückkehr Puigdemonts nach Katalonien ohne unmittelbare Festnahme. Ob und wann ein solcher Schritt erfolgt, liegt jedoch allein beim Tribunal Supremo und hängt vom genauen Inhalt der Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.

Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt der Plenartermin und der verhandelte Gegenstand; über das Ergebnis hat das Tribunal Constitucional vorab keine Mitteilung gemacht. Einschätzungen über einen konkreten Rückkehrtermin Puigdemonts bleiben daher Spekulation. Das Gericht entscheidet in einem anhängigen Verfahren zur Auslegung und Reichweite des Amnestiegesetzes von 2024. Nach bisheriger Praxis veröffentlicht das Tribunal Constitucional seine Beschlüsse mitsamt Begründung; erst dann können nachgeordnete Gerichte die Konsequenzen im Einzelfall ziehen.

Politisch wäre eine Ausweitung der Amnestie auf Veruntreuung weitreichend. Sie beträfe nicht nur Puigdemont, sondern auch andere Beschuldigte aus dem Umfeld des sogenannten Procés und würde die Positionen der Partei Junts per Catalunya sowie weiterer katalanischer und gesamtspanischer Akteure neu justieren. Rechtlich bliebe zudem zu prüfen, welche Verfahren durch eine Amnestie tatsächlich erledigt sind und welche Folgeverfügungen – etwa die Aufhebung von Haft- oder Fahndungsmaßnahmen – noch gesondert ergehen müssten.

Bis zu einer förmlichen Entscheidung des Tribunal Constitucional bleibt der Status quo bestehen. Das Tribunal Supremo ist nicht an Vorabdeutungen gebunden und hat in Informationsmitteilungen betont, dass Anordnungen im Lichte veränderter Rechtslagen überprüfbar sind, jedoch erst auf Basis rechtskräftiger Beschlüsse.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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