Balearen

Verfassungsgericht hält Erinnerungsgesetz der Balearen vorläufig in Kraft

Das Tribunal Constitucional hat die Aufhebung des balearischen Erinnerungsgesetzes weiterhin ausgesetzt. Über die Verfassungsmäßigkeit der im März beschlossenen Derogation wird später entschieden.

Das Tribunal Constitucional hält die Ley de Memoria y Reconocimiento Democráticos der Illes Balears vorläufig in Kraft. Das Gericht bestätigte die bereits geltende Aussetzung der im März vom Parlament mit den Stimmen von Partido Popular und Vox beschlossenen Aufhebung. Eine endgültige Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit steht noch aus.

Ausgangspunkt ist die Ley 1/2026 vom 24. März, mit der das Parlament de les Illes Balears die bis dahin geltende Ley 2/2018 außer Kraft setzen wollte. Gegen diese Derogation legte der Präsident der spanischen Regierung ein recurso de inconstitucionalidad ein. Mit der Annahme dieser Verfassungsbeschwerde setzte das Tribunal Constitucional die Wirkung der Aufhebung aus; diese Suspendierung wurde am 17. Juli 2026 im Boletín Oficial del Estado bekannt gemacht und bleibt nun bestehen.

Mit der Entscheidung bleibt die bisherige Rechtslage auf den Balearen vorerst erhalten. Das bedeutet, dass Vorschriften der Ley 2/2018, die unter anderem Regelungen zum Gedenken an die Opfer der Diktatur und zum Umgang mit franquistischen Symbolen enthalten, weiterhin anwendbar sind. Das Gericht verwies darauf, dass die Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen – insbesondere Grundrechte und Zuständigkeiten zwischen Staat und Autonomie – noch nicht abgeschlossen ist. Über den Zeitpunkt der Schlussentscheidung machte das Tribunal Constitucional keine Angaben.

Die politische Kontroverse um die Erinnerungspolitik der Illes Balears hatte im Frühjahr an Fahrt gewonnen, als die neue Regierungsmehrheit aus Partido Popular und Vox die Ley 2/2018 aufheben ließ. Die Zentralregierung argumentiert, eine vollständige Derogation könne verfassungsrechtlich geschützte Rechte berühren und Kompetenzen verkennen. Befürworter der Aufhebung halten dem entgegen, die bisherige Regelung greife zu weit in die kommunale Gestaltungshoheit und in Fragen der Meinungsfreiheit ein. Diese Positionen sind dem Gericht zugeschrieben; sie sind nicht Teil einer materiellen Entscheidung in der Sache.

Rechtlich bleibt damit der Status quo bis zur endgültigen Entscheidung gewahrt. In der Praxis sollen Behörden und Gerichte auf den Balearen die Normen der Ley 2/2018 weiter anwenden, solange das Tribunal Constitucional nicht anders entscheidet. Die Aussetzung betrifft allein die Wirkung der Ley 1/2026, nicht aber die Prüfung einzelner Bestimmungen im Hauptsacheverfahren. Ob die Derogation ganz oder teilweise Bestand haben kann, wird das Gericht erst im Urteil klären.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk