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Valencia: Gericht verhandelt Zwangsräumung einer Mutter mit schwerbehindertem Kind

In der Ciudad de la Justicia de València ist am 5. Oktober 2026 die Räumungsklage gegen Kenia Moracén verhandelt worden. Die zweifache Mutter, Opfer von Partnerschaftsgewalt, droht ohne Alternative die Wohnung zu verlieren; ein…

In Valencia ist am 5. Oktober 2026 die Räumungsklage gegen Kenia Moracén verhandelt worden. Die zweifache Mutter gibt an, Opfer von Partnerschaftsgewalt zu sein; eines ihrer Kinder ist sieben Jahre alt und hat einen Grad der Behinderung von 95 Prozent. Die Verhandlung fand in der Ciudad de la Justicia de València statt, ein Urteil war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.

Nach übereinstimmenden Berichten von elDiario.es, Europa Press und Público ging die Wohnung nach einer Zwangsvollstreckung an einen Investmentfonds über. Auslöser war demnach, dass der Expartner laut gerichtlicher Regelung die Hypothek weiterzahlen sollte, die Zahlungen aber einstellte. Der neue Eigentümer als Kläger verlangt die Räumung wegen Nutzung ohne vertragliche Grundlage.

Die Verteidigung von Kenia Moracén, vertreten durch den Anwalt Jorge Ballester, beantragte die Aussetzung der Vollstreckung sowie die Einholung eines Vulnerabilitätsgutachtens beim Ayuntamiento de València. Zur Begründung führte Ballester die soziale und wirtschaftliche Lage seiner Mandantin an: keine eigenen Einkünfte, zwei minderjährige Kinder, eines davon schwerbehindert. Nach Angaben der Betroffenen gibt es bislang keine barrierefreie oder sonst geeignete Alternativunterkunft.

Die Berichte weisen darauf hin, dass die Frau seit der Trennung mit den Kindern in der Wohnung lebt. Der frühere Ehemann soll der Verpflichtung zur Hypothekenzahlung aus einer familiengerichtlichen Entscheidung nicht nachgekommen sein. Infolge der Nichtbedienung sei das Darlehen fällig gestellt und die Immobilie im Rahmen der Zwangsvollstreckung verwertet worden. Der Fonds als neuer Eigentümer verfolgt nun die Räumung. Angaben dazu, wann die Zahlungen genau endeten oder zu welchen Konditionen der Eigentumsübergang vollzogen wurde, liegen aus den genannten Quellen nicht vor.

Das Verfahren berührt mehrere getrennte Rechtsstränge: die familienrechtliche Zahlungsverpflichtung, das immobilienrechtliche Vollstreckungsverfahren und sozialrechtliche Schutzmechanismen für besonders verletzliche Haushalte. Ob und wie lange eine Aussetzung der Räumung greift und welche Pflichten die Kommune im Einzelfall treffen, entscheidet das Gericht auf Grundlage der vorliegenden Gutachten. Prognosen über den Ausgang des Verfahrens oder mögliche politische Eingriffe lassen sich aus den vorliegenden Berichten nicht ableiten.

Die Schilderungen zur persönlichen Lage der Betroffenen sowie zur behaupteten Belästigung im Umfeld der Wohnung stammen aus den Darstellungen von Kenia Moracén und ihrer Verteidigung in den genannten Medien. Gegendarstellungen des Eigentümers gingen aus den Berichten nicht hervor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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