Die Stadt Valencia steht kurz davor, die Arbeiten an einem geplanten Apartahotel im Stadtteil Benicalap teilweise zu stoppen. Hintergrund sind Feststellungen städtischer Stellen, wonach in den Erdgeschossen des Wohnhauses in der Calle de Carlos Cortina 5 Bauteile ausgeführt wurden, die nicht vom genehmigten Projekt gedeckt sind. Laut einer städtischen Resolution, auf die sich elDiario.es beruft, dokumentierte die Policía Local am 9. September 2026 nach einer Anwohnerbeschwerde Arbeiten außerhalb des in der Erklärung zum Projekt angegebenen Bereichs. Ein weiterer Bericht der Abteilung für Aktivitäten vom 18. September 2026 bestätigt, dass Ausführungen und Installationen nicht den genehmigten Plänen entsprechen. Das Ayuntamiento de València gab der verantwortlichen Firma eine Frist von zehn Tagen für Einwendungen, bevor ein teilweiser Baustopp verfügt werden kann.
Die Bauten werden von der Gesellschaft Business Decission and Advice SL entwickelt. Nachbarn berichten von Eingriffen in gemeinschaftliche Bereiche des Gebäudes, vom Aufstemmen baulicher Elemente und der Öffnung neuer Fenster ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Diese Vorwürfe sind Teil laufender Verfahren und werden von der Stadt geprüft. Die Firma hat auf Anfragen der regionalen Presse bislang nicht öffentlich Stellung genommen.
Im Verwaltungsverfahren sorgt zudem der Ablauf einer fachlichen Bewertung für Kritik. Nach Recherchen von elDiario.es lag Anfang April 2026 zunächst ein negatives Votum der Gesundheitsabteilung vor, das binnen eines Tages in eine positive Einschätzung geändert worden sein soll. Oppositionsvertreter und Betroffene werten dies als Hinweis auf eine ungewöhnlich beschleunigte Bearbeitung. Die Stadtverwaltung verweist dem Vernehmen nach auf die geltenden Verfahren und die Prüfung der Aktenlage; belastbare Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.
Rechtlich geht es um die Frage, inwieweit ein bereits angezeigtes oder genehmigtes Vorhaben geschützt ist und unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff wie ein Teilbaustopp zulässig ist. Maßgeblich sind dabei sowohl die Bindung an das eingereichte Projekt als auch kommunale Vorgaben zur Nutzung von Erdgeschossflächen. Erweise sich, dass Arbeiten über den genehmigten Umfang hinausgehen, kann die Stadt einschreiten.
Als nächste Schritte stehen die fristgerechten Einwendungen der Business Decission and Advice SL und eine abschließende Entscheidung des Ayuntamiento de València an. Erst danach ist klar, ob und in welchem Umfang die Arbeiten an der Calle de Carlos Cortina 5 gestoppt werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).