Die jüngsten im spanischen Registro Mercantil hinterlegten Jahresabschlüsse mehrerer von Alberto González Amador kontrollierter Gesellschaften weisen für 2025 auffällige Widersprüche auf. Im Zentrum steht die Beratungsfirma Maxwell Cremona: In ihren Unterlagen ist ein „Dividendo con cargo a reservas“ über 1.225.000 Euro verbucht, während die zum Stichtag ausgewiesenen freien Rücklagen rund 596.500 Euro betragen. Ob die genannte Ausschüttung tatsächlich erfolgt ist, bleibt offen; aus den Zahlen lässt sie sich nicht schlüssig herleiten. (Stand: 15. August 2026.)
Weitere Inkonsistenzen betreffen die Sitzangaben: Mehrere Einträge nennen abweichende Geschäftsadressen oder kehren ohne Erläuterung zu früheren Anschriften zurück. Betroffen ist auch Masterman & Whitaker, eine mit den übrigen Firmen verbundene Gesellschaft. Zudem wurden Gewinne nachträglich angepasst, weil Zahlungen an die Steuerbehörde verspätet geleistet wurden. In den Unterlagen einer weiteren Firma aus dem touristischen Vermietungsgeschäft ist als Tätigkeit die Vermietung von Industrieflächen angegeben – eine schwer nachvollziehbare Abweichung vom erklärten Geschäftsmodell.
Kontext und Ermittlungsstand: Gegen González Amador, Partner der Regionalpräsidentin von Madrid, Isabel Díaz Ayuso, laufen steuer- und strafrechtliche Ermittlungen. Nach übereinstimmenden Medienberichten stützen sich diese auf Berichte der Guardia Civil (Einheit UCO) und der Steuerbehörde sowie auf im Registro Mercantil verfügbare Unterlagen. Prüffelder sind Geldflüsse zwischen Gesellschaften des Umfelds von González Amador und der Gesundheitsgruppe Quirón in den Jahren 2021 bis 2023 sowie die wirtschaftliche Substanz von Zwischengesellschaften. In diesem Zusammenhang wird auch ein Unternehmenskauf aus dem Jahr 2020 über 499.836 Euro genannt.
Die festgestellten Rechen- und Angabewidersprüche erhöhen den Prüfungsdruck auf die beteiligten Firmen. Sie belegen jedoch für sich genommen weder eine Straftat noch eine endgültige steuerliche Bewertung. Welche Sachverhalte als fehlerhafte Buchführung, formale Mängel oder als vorsätzliche Verschleierung zu werten sind, bleibt Gegenstand forensischer Aufklärung und gerichtlicher Entscheidung. Aussagen über mutmaßliche Zahlungen oder Vorteilsgewährungen sind den Ermittlungsannahmen zuzurechnen; belastbare Tatsachen ergeben sich derzeit aus den dokumentierten Abschlussposten, Registereinträgen und den von Medien referierten amtlichen Prüfunterlagen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).