In Santa Cruz de Tenerife hat der Angeklagte im Verfahren um mutmaßlichen Betrug in einem Reisebüro aus Tejina am zweiten Verhandlungstag eine Teilschuld eingeräumt. Vor der Audiencia Provincial de Santa Cruz de Tenerife bestätigte er, dass Kundinnen und Kunden Leistungen nicht erhalten hätten, deutete die Ursache aber auf äußere Umstände. Die Staatsanwaltschaft fordert laut übereinstimmender Berichte bis zu sechs Jahre Freiheitsstrafe und rund 38.000 Euro Schadensersatz. Die Verteidigung hält an der Unschuldsbehauptung fest, erklärte aber die Bereitschaft, eine Strafe von zwei Jahren wegen Betrugs als Alternative zu akzeptieren.
Nach Darstellung des Beschuldigten entstanden die Probleme Anfang 2023, als sich Terminfehler, Stornierungen und Liquiditätsengpässe häuften. Im Juli 2023 sei das Unternehmen kollabiert; seitdem habe er gebuchte Reisen vielfach nicht mehr erfüllen können. Ab diesem Zeitpunkt häuften sich laut Akten die Reklamationen – sowohl gerichtlich als auch bei der Oficina Municipal de Información al Consumidor der Gemeinde. Betroffen sind den Berichten zufolge rund zwei Dutzend bis knapp 30 Personen, die Reisen bezahlt haben sollen, unter anderem nach Norwegen und Japan, deren Leistungen sie jedoch nicht bekamen oder nicht vollständig erstattet wurden.
Vor Gericht verwies der Angeklagte zur Erklärung der Ausfälle auf Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, eine angebliche Kampagne zur Rufschädigung in sozialen Netzwerken, menschliche Fehler bei der Disposition sowie auf Streitigkeiten mit der Franchise, für die er gearbeitet habe. Teilweise habe er Beträge zurückgezahlt; in weiteren Fällen habe sich die Franchise geweigert, Kundinnen und Kunden zu entschädigen. Diese Einlassungen sind Angaben des Angeklagten und bislang nicht gerichtlich bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann Betrug und Unterschlagung zur Last. Die Beweisaufnahme umfasst Zeugenaussagen Geschädigter, Vertrags- und Zahlungsunterlagen sowie die bei der Oficina Municipal de Información al Consumidor eingegangenen Beschwerden. Eine Entscheidung wird frühestens nach Abschluss der geplanten Prozesstage erwartet. Über etwaige zivilrechtliche Rückerstattungen ist gesondert zu befinden.
Der Fall betrifft ein Reisebüro im Ortsteil Tejina der Gemeinde San Cristóbal de La Laguna. Er reiht sich in mehrere jüngere Verfahren auf den Kanarischen Inseln ein, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Reisevermittler vorgehen. Behörden und Branchenverbände verweisen seit Längerem auf die Notwendigkeit sorgfältiger Dokumentation von Zahlungen und klarer Informationspflichten gegenüber Kundschaft. Ob sich aus dem laufenden Verfahren weitergehende Aufsichtsmaßnahmen ergeben, ist offen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).