Kastilien und León

Supremo bestätigt Amtsverbot für Ex-Präsidenten der Diputación de León

Der Tribunal Supremo hat am 24. September 2026 die von der Audiencia Nacional verhängte Inhabilitación von acht Jahren und sechs Monaten gegen Marcos Martínez Barazón im leonesischen Teil der Operación Púnica bestätigt.

Der Tribunal Supremo hat am 24. September 2026 die von der Audiencia Nacional verhängte Inhabilitación von acht Jahren und sechs Monaten gegen den früheren Präsidenten der Diputación Provincial de León, Marcos Martínez Barazón, rechtskräftig bestätigt. Der Strafsenat wies die Revisionen der Verurteilten ebenso zurück wie die Rechtsmittel der Nebenkläger gegen das Urteil der Audiencia Nacional vom 30. Mai 2023. Die Verurteilung stützt sich auf ein fortgesetztes Delikt der prevaricación administrativa, also auf willkürliche, bewusst rechtswidrige Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung.

Gegenstand der leonesischen Teilakte der Operación Púnica waren Vergaben für Online-Reputationsmaßnahmen und institutionelle Öffentlichkeitsarbeit der Provinzverwaltung. Nach Feststellung der Gerichte wurden Verträge unter Umgehung von Vergaberegeln gestaltet und vergeben. Der Tribunal Supremo folgt der Wertung der Vorinstanz, dass eine anhaltende Missachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben vorlag und die Schwelle zur strafbaren prevaricación administrativa überschritten wurde.

Neben Marcos Martínez Barazón bestätigte der Oberste Gerichtshof die Inhabilitación auch für weitere drei in dieser Teilakte verurteilte Personen. Die Dauer der Sperren für öffentliche Ämter reicht den Urteilen zufolge von vier Jahren bis zu acht Jahren und sechs Monaten. Freiheitsstrafen wurden in diesen Fällen nicht verhängt. Die Inhabilitación untersagt den Verurteilten, ein öffentliches Amt oder eine öffentliche Beschäftigung auszuüben sowie in der fraglichen Zeit gewählt zu werden oder öffentliche Funktionen wahrzunehmen.

Mit der Entscheidung des Tribunal Supremo ist die strafrechtliche Bewertung in der leonesischen Teilakte abgeschlossen; ordentliche Rechtsmittel sind nicht mehr möglich. Zivil- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen, etwa Rückforderungen aus den beanstandeten Verträgen, sind davon unberührt und gegebenenfalls gesondert zu klären.

Die Operación Púnica ist eine seit 2014 untersuchte landesweite Korruptionsaffäre mit mehreren Verfahrenskomplexen. Die nun bestätigte Verurteilung betrifft ausschließlich die in León verhandelten Sachverhalte. Politische Bewertungen und organisatorische Folgen für die Diputación Provincial de León liegen außerhalb der gerichtlichen Feststellungen und sind Sache der zuständigen Gremien.

Das Urteil der Audiencia Nacional vom 30. Mai 2023 hatte die maßgeblichen Tatsachen- und Rechtsfragen vorgezeichnet; die nun ergangene Entscheidung vom 24. September 2026 übernimmt diese Begründung im Kern. Damit ist die Inhabilitación gegen Marcos Martínez Barazón und die weiteren Betroffenen wirksam.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk