Die Oficina del Censo Electoral beim Instituto Nacional de Estadística hat am 9. Oktober 2026 vorläufige Daten zum Wählerverzeichnis für die Parlamentswahl am 29. November 2026 veröffentlicht. Demnach werden 38,73 Millionen Personen stimmberechtigt sein; das sind rund 1,26 Millionen mehr als bei der Wahl im Juli 2023. Etwa 440.000 der zusätzlichen Einträge entfallen auf Spanierinnen und Spanier, die im Ausland im Censo de Residentes Ausentes registriert sind.
Grundlage des Verzeichnisses sind Melderegisterbewegungen bis zum 1. August 2026. Die Einsichtnahme in das Wahlregister ist in Spanien vom 12. bis 19. Oktober 2026 möglich; innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene Berichtigungen beantragen. Konsulate legen in denselben Tagen die Listen der im Ausland registrierten Wahlberechtigten aus. Nach Behördenangaben ist die Veröffentlichung des endgültigen, bereinigten Registers für den 23. Oktober 2026 vorgesehen. Die Übermittlung der Wahlunterlagen an im Ausland registrierte Wahlberechtigte erfolgt gestaffelt; die Stimmabgabe in den Auslandswahllokalen ist für den Zeitraum vom 21. bis 26. November 2026 geplant. Wahlberechtigte können ihre Daten über die Sede Electrónica des Statistikamts unter Nutzung des Identifikationssystems Cl@ve prüfen.
Der Zuwachs des Wahlregisters wird vor allem auf zwei Faktoren zurückgeführt. Zum einen wirken demografische Veränderungen und Binnenwanderungen, die fortlaufend in die Registerdaten einfließen. Zum anderen zeigen sich Nachholeffekte bei im Ausland lebenden Spanierinnen und Spaniern seit der Abschaffung des sogenannten voto rogado im Oktober 2022, die die Eintragung und die Stimmabgabe im Ausland vereinfacht hat.
Verwaltungs- und rechtlich relevant sind zwei Folgefragen. Erstens steigt mit dem größeren Auslandsanteil der organisatorische Aufwand für Konsulate und das Innenministerium, insbesondere bei der Logistik der Wahlunterlagen und der Auszählung. Zweitens laufen eilbedürftige Verfahren zu Eintragungen einzelner Wahlberechtigter vor Verwaltungsgerichten. Dabei geht es unter anderem um kürzlich naturalisierte Nachkommen spanischer Exilanten, deren Wahlrechtsausübung vor Fristabläufen geklärt werden muss. Die Staatsanwaltschaft und die Abogacía del Estado verweisen in ihren Stellungnahmen auf die praktischen Grenzen nachträglicher Einzelfallprüfungen unmittelbar vor dem Wahltermin.
Die jetzt veröffentlichten Zahlen sind vorläufig. Maßgeblich für die Stimmabgabe am 29. November 2026 ist das nach Abschluss der Einspruchsfrist bereinigte Register, das die Oficina del Censo Electoral nach den gesetzlichen Vorgaben bekannt macht.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).